Einfuhr eines HZJ78

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Stolli
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Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von Stolli »

Hallo zusammen,
ich hätte die Möglichkeit einen HZJ 78 (zwischen 3 und 6 Jahre alt) aus Angola nach Europa einzuführen. Hat damit jemand Erfahrung? Bekomme ich hier "problemlos" TÜV, bzw. den Wagen überhaupt angemeldet? Brauche ich eine Komplettabnahme. Wenn mir jemand dabei weiterhelfen kann, bzw. sagen kann, wo ich weitere Informationen bekomme, würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße
Stolli

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onkel
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von onkel »

Dein Hauptwohnsitz muss in Angola sein und der Wagen mehr als 12 Monate auf dich zugelassen sein dann gibt es wohl eine Möglichkeit als Umzugsgut, da musst du aber genau nachforschen, sonst nicht .
Gruß Onkel,
In einer Welt wo der Klügere nachgibt regiert der Dumme

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kuemmel
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von kuemmel »

+1
Kürzer und besser hätte man es nicht auf den Punkt bringen können.

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F250
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von F250 »

Wenn RHD, dann lieber Südafrika. :biggrin:

Brauchen mehr von den Fahrzeugen. :roll:
Gruß Adolf
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3 x FJ45 F 1969 & 2F 1976 & 1980 / HJ45 H 1971
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Stolli
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von Stolli »

D.h. also den Wagen bekommt man hier nicht über den TÜV? Oder zugelassen? Könntest du das etwas genauer erklären.

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onkel
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von onkel »

Stolli hat geschrieben: Do 23. Nov 2023, 21:38 D.h. also den Wagen bekommt man hier nicht über den TÜV? Oder zugelassen? Könntest du das etwas genauer erklären.

Welchen Teil von meiner Antwort hast du nicht verstanden ?
Gruß Onkel,
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Stolli
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von Stolli »

Wenn ich Nachfrage wohl das, was ich gefragt habe.
Danke für deine Hilfe...

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onkel
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von onkel »

Stolli hat geschrieben: Do 23. Nov 2023, 21:46 Wenn ich Nachfrage wohl das, was ich gefragt habe.
Danke für deine Hilfe...
Und wenn ich nachfrage, dann das was ich geschrieben habe !
Du musst nicht beleidigt sein, wenn dir die Antwort nicht gefällt ; ich mache die Vorschriften nicht !
Es gibt keine Möglichkeit , das haben schon etliche vor dir versucht .
Gruß Onkel,
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Isarindianer
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von Isarindianer »

Stolli hat geschrieben: Do 23. Nov 2023, 21:38 D.h. also den Wagen bekommt man hier nicht über den TÜV? Oder zugelassen? Könntest du das etwas genauer erklären.
Ein älterer HZJ 78 in Afrika Ausführung erfüllt viele deutsche (bzw. EU) Vorschriften nicht (das geht von Abgasreinigung über Airbag bis zu höhenverstellbaren Scheinwerfern) und kann deshalb in Deutschland nicht zugelassen werden. Auch nicht wenn Du dem TÜV Prüfer oder der Zulassungsstelle zu Weihnachten kistenweise Wein nach Hause lieferst.

Ein altes Auto welches Du heute erstmals in Deutschland zulassen möchtest, muss die Bestimmungen von heute erfüllen, nicht die zum Zeitpunkt seiner Herstellung. Anders ist das bei Autos die schon vor Jahren erstmals in Deutschland (oder zumindest der EU) zugelassen worden sind, die müssen auch heute nur die Bestimmungen zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung in Deutschland erfüllen (Bestandsschutz). Aber dürfen dann heute halt z.B. nicht in Umweltzonen fahren.

Bis vor einiger Zeit gelang es gewerblichen Importeuren von Neuwagen aus den Golfstaaten per teurer Nachrüstung (insb. Abgasrückführung) die jeweils gültigen Euro 3, 4, 5 Vorschriften zu erfüllen. Euro 6 ist für den 1HZ Diesel aber mit keiner Nachrüstung mehr zu erreichen, das ging dann nur noch mit dem 1GR Benzinmotor. Was den neuen neuen Turbo 4 Zyl. Diesel betrifft, so ist die Lage noch unklar.

Zum Kommentar von Onkel: Wenn Du allerdings ein Auto als Umzugsgut (rechtl. Bestimmungen googeln!) einführst, nachdem Du als Deutscher eine bestimmte Frist im Ausland (in Deinem Fall Angola) gewohnt hast und das Auto dort genutzt hast (und in Angola gemeldet warst), dann kannst Du es ausnahmsweise zulassen, auch ohne deutsche Zulassungsbestimmungen zu erfüllen. Aber nur dann.

Fazit: Wenn die Umzugsgut Variante nicht in Frage kommt und Du unbedingt einen J7 haben möchstest, dann kannst Du nur einen Gebrauchtwagen oder Neuwagen (Tageszulassung beim Importeur) kaufen, welcher bereits in Deutschland zugelassen ist.
Zuletzt geändert von Isarindianer am Do 23. Nov 2023, 23:20, insgesamt 13-mal geändert.

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RobertL
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von RobertL »

onkel hat geschrieben: Do 23. Nov 2023, 21:51 Es gibt keine Möglichkeit , das haben schon etliche vor dir versucht .
Versucht? Tatsächlich? Ich denke eher dass sich noch nicht viele drüber getraut haben in so eine praktisch aussichtslose Unternehmung viel Geld zu investieren. Oft wird hier danach gefragt, das ist wohl richtig.

Es gibt Leute auf Facebook, die behaupten dass das alles kein Problem ist. Details werden keine verraten, nicht mal gegen den Einwurf von Scheinen. Also eher Fake würde ich sagen.
lg Robert

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onkel
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von onkel »

Da hast du recht Robert,
Der Versuch scheiterte schon mit dem Nichtanfangen .
Der Gedanke einen HZJ als Urlaubsmitbringsel ist ja reizvoll, die sind ja soooo billig im Ausland, aber die Realität ist leider eine andere .
( und wir wären alle Idioten hier ... )
Gruß Onkel,
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Stolli
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von Stolli »

Hallo nochmal zusammen,
vielen Dank für eure ausführlichen Antworten und Hilfe!
Falls ich noch etwas in Erfahrung bringe melde ich mich.
Liebe Grüße

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se7en6
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von se7en6 »

Bring mir auch einen mit! 😁
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:bb: :bb:

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Lindenbaum
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von Lindenbaum »

Isarindianer hat geschrieben: Do 23. Nov 2023, 22:04
...

Ein altes Auto welches Du heute erstmals in Deutschland zulassen möchtest, muss die Bestimmungen von heute erfüllen, nicht die zum Zeitpunkt seiner Herstellung. Anders ist das bei Autos die schon vor Jahren erstmals in Deutschland (oder zumindest der EU) zugelassen worden sind, die müssen auch heute nur die Bestimmungen zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung in Deutschland erfüllen (Bestandsschutz). Aber dürfen dann heute halt z.B. nicht in Umweltzonen fahren....
Stimmt so nicht.

wie sollte man denn dann einen Fort T, den man aus den USA Importiert hat, hier zulassen?

Es gilt das Jahr der Erstzulassung. Wenn dieses nicht nachweisbar ist wird u.U. geschätzt.
Gewisse Dinge müssen je nach BJ. ausgetauscht (Scheinwerfer, Blinker) oder nachgerüstet werden (Warnblinkanlage, Bremslicht, Gurte...)

Gruß, Michael

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Plan_b
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Re: Einfuhr eines HZJ78

Beitrag von Plan_b »

Lindenbaum hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 09:02
Isarindianer hat geschrieben: Do 23. Nov 2023, 22:04
...

Ein altes Auto welches Du heute erstmals in Deutschland zulassen möchtest, muss die Bestimmungen von heute erfüllen, nicht die zum Zeitpunkt seiner Herstellung. Anders ist das bei Autos die schon vor Jahren erstmals in Deutschland (oder zumindest der EU) zugelassen worden sind, die müssen auch heute nur die Bestimmungen zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung in Deutschland erfüllen (Bestandsschutz). Aber dürfen dann heute halt z.B. nicht in Umweltzonen fahren....
Stimmt so nicht.

wie sollte man denn dann einen Fort T, den man aus den USA Importiert hat, hier zulassen?

Es gilt das Jahr der Erstzulassung. Wenn dieses nicht nachweisbar ist wird u.U. geschätzt.
Gewisse Dinge müssen je nach BJ. ausgetauscht (Scheinwerfer, Blinker) oder nachgerüstet werden (Warnblinkanlage, Bremslicht, Gurte...)

Gruß, Michael
Das Thema hängt an der ASU.
Benziner jünger als 01.07.1969 und Diesel jünger als 01.01.1977 benötigen eine Abgasuntersuchung. Davor ist das nicht relevant aus Abgassicht!

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