Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

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oribi
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Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von oribi »

Hallo!

an meinem LC 150 2.8 (2018) Exec. mit KDSS wollen wir auf Reisen künftig 2 Fahrräder mitnehmen.
Dafür hätte ich gerne eine schwenkbare AHK, und zwar hinter die nach rechts anschlagende Hecktür, da links unter der Markise der Wohnraum liegt und nicht beeinträchtigt werden soll. Auch die Küchenbox im Kofferraum oder später andere internen Umbauten müssen ohne Beeinträchtigungen erreichbar bleiben.

Meine Idee wäre dieses Teil:
MultiSwing
MultiSwing

https://www.rigdsupply.com/products/rig ... -multi-fit

welches im Video eindeutig seine Stabilität beweist:
https://youtu.be/ofzdsch9Ybg

Zur Verfügung steht bei mir folgende AHK:
Meine 3000kg AHK
Meine 3000kg AHK


Nun würde ich gerne die Rigd UltraSwing Multifit bestellen, beim Schlosser die 2Zoll Aufnahme abtrennen und durch eine angeschweißte Adapterplatte oder ein gleichgroßes Stahlprofil ersetzen lassen.
Am Ende soll die schwenkbare AHK mit 4 Schrauben an der AHK angeschraubt werden, da das deutlich mehr Stabilität verspricht, als irgendwas auf dem Kugelkopf.

Kann mir jemand sagen, was ein TÜV-Gutachter vorzulegen ist, um das eintragen zu können?


(Eine Kaymar Stoßstange wäre auch denkbar, aber da das Ersatzrad nicht mittig hängt, ist es für den Fahrradtransport ungeeignet; außerdem schwer, teuer, ggf. werden Scheinwerfer abgedeckt und sie ist nur per Einzelabnahme schwer eintragbar. Und der linke Kanisterhalter ist unnötig, da er in den Wohnraum schwenken würde.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Frohes Fest und guten Rutsch
wünscht
Enrico

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Gerhard2
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von Gerhard2 »

Hi,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe: Der Teil der AHK an dem die Kugel angeschraubt ist, soll drehbar gemacht werden? Wenn ja, wird das auf alle Fälle ein vierstelliger Betrag, wenn es geprüft sein soll.
Ist ein Wechselsystem keine Alternative?

Gruß
Gerhard
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oribi
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von oribi »

Quasi statt dem 2 Zoll Anstecksystem soll das schwenkbare System aus der USA dauerhaft angeschraubt sein ohne Kugelkopf.
Ich habe mal ein Bild entsprechend entworfen:
UltraSwingMultiFitwithtire.jpg


Die Frage ist, darf man an der AHK ohne Kugel dauerhaft etwas anderes anschrauben oder geht das nicht durch den TÜV bzw. wie bekomme ich es am Ende eingetragen? Welche Infos müsste ich dafür auftreiben (Material, Schweißnaht etc)?

Ein Wechselsystem würde m. E. auf die gleiche Frage hinauslaufen, da auch daran der schwenkbare Träger angeschraubt werden muss.

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quadman
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von quadman »

...die Frage ist, muss das überhaupt eingetragen werden?

Einen Wildträger, den ich auf die AHK Kugel klemme, ist ja auch nicht eingetragen...
Hilux 2.5 xtracab, 235/85R16, Snorkel, OME schwer, Webasto ThermoTop, Tempomat, Zusatztank, Alu UFS, ARB-bar, Dachkonsole und ein gullwing mobile workshop canopy.
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Lender
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von Lender »

Was sicher beachtet werden muss, sind die Winkel für die Sichtbarkeit der Beleuchtung und des Kennzeichens. Sind diese nicht gegeben, müssen diese an den Schwenkarm verlegt werden.

Auch würde ich schauen, dass der Aufbau beladen nicht schwerer wird als die Stützlast. Dann kann Toyota zumindest kaum reklamieren.

Ob Eintragung/Sonderabnahme etc. nötig ist am besten schriftlich beim TÜV nachfragen. Dann hast du was vorzulegen falls jemand reklamiert und es nicht eingetragen werden muss.
Gruess Leon

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RobertL
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von RobertL »

quadman hat geschrieben:...die Frage ist, muss das überhaupt eingetragen werden?

Einen Wildträger, den ich auf die AHK Kugel klemme, ist ja auch nicht eingetragen...

Er will das Teil aber nicht klemmen sondern anschrauben.

Hier ein Zitat von einer Anbieterseite
Nach §22 der StVZO – Kommentar gehören Heck- und Wildträger zur Fahrzeugbeladungen, sind also nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden und wenn sie weniger als 1 Meter nach hinten herausragen, sind sie nicht ABE-pflichtig. Eine EEC Prüfung ist nicht nötig!

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Hydro
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von Hydro »

Lender hat geschrieben:Was sicher beachtet werden muss, sind die Winkel für die Sichtbarkeit der Beleuchtung und des Kennzeichens. Sind diese nicht gegeben, müssen diese an den Schwenkarm verlegt werden.


Das würde mich jetzt echt mal interessieren wo diese Maße und Daten hinterlegt sind ... gibts da nen Link dafür oder hat jemand die Maße ?

Gruß Oli/Hydro
Land Cruiser Prado GRJ 120

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Lender
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von Lender »

Ich kann hier nur auf die Schweizer VTS verweisen. Im Anhang 10 ist alles aufgeführt. Die Kennzeichenbeleuchtung ist in Art. 45 und Art. 75 aufgeführt.
Oft sind übergeordnete Richtlinien erwähnt, damit sollten auch die Regeln in Deutschland auffindbar sein.

Ansonsten einfach eine solche Leiste von den Kugelkopf-Fahrradträgern nehmen, da ist ja alles dran was relevant ist.
Gruess Leon

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J9 Andy
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von J9 Andy »

Hydro hat geschrieben:
Lender hat geschrieben:Was sicher beachtet werden muss, sind die Winkel für die Sichtbarkeit der Beleuchtung und des Kennzeichens. Sind diese nicht gegeben, müssen diese an den Schwenkarm verlegt werden.
Das würde mich jetzt echt mal interessieren wo diese Maße und Daten hinterlegt sind ... gibts da nen Link dafür oder hat jemand die Maße ?Gruß Oli/Hydro

Von Hella gibt es da ein PDF.
Ab Seite 17
Dateianhänge
Opera Momentaufnahme_2020-12-28_084042_www.hella.com.png
Gruss Andy
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...ein Quantensprung...
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Was Du nicht willst das man Dir tu´, das füg´auch keinem andern zu.

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BJ Axel
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von BJ Axel »

oribi hat geschrieben:Meine Idee wäre dieses Teil, ...welches im Video eindeutig seine Stabilität beweist:
https://youtu.be/ofzdsch9Ybg


:rofl: ich stelle mir gerade den Gesichtsausdruck unserer aaS vor (wir arbeiten routinemäßig mit dreien zusammen), wenn wir ein Youtube-Video als Nachweis der Erfüllung diverser Vorschriften vorlegen würden. Die Aerosolwolke des darauffolgenden Gelächters könnte auch die beste FFP2 nicht einfangen.

Ich halte das Teil aus konstruktiven Gründen für nicht dauerhaltbar. Da sind so viele Elemente drin, die wir bei unseren Trägersystemen entweder von vornherein niemals so ausführen würden ODER die im Rahmen der stetigen Produktbeobachtung und -Verbesserung geändert oder verworfen wurden.

Axel
23 Jahre Power-Trax.de - Ingenieurbüro, Sonderfahrzeugbau, Hydraulik-, PTO-, Druckluft-, Berge- & Energiesysteme - Quad, 4x4 bis LkW, Victron Bordnetzsysteme - 22 Jahre BTT-Forum

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quadman
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von quadman »

RobertL hat geschrieben:
quadman hat geschrieben:...die Frage ist, muss das überhaupt eingetragen werden?

Einen Wildträger, den ich auf die AHK Kugel klemme, ist ja auch nicht eingetragen...

Er will das Teil aber nicht klemmen sondern anschrauben.

Hier ein Zitat von einer Anbieterseite
Nach §22 der StVZO – Kommentar gehören Heck- und Wildträger zur Fahrzeugbeladungen, sind also nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden und wenn sie weniger als 1 Meter nach hinten herausragen, sind sie nicht ABE-pflichtig. Eine EEC Prüfung ist nicht nötig!




Mein Alu Hardtop ist auch verschraubt und für den TÜV Ladung.
Hinfahren und vorsprechen. Alles andere ist nicht zielführend.


Gruß Stefan
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Gerhard2
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von Gerhard2 »

Hi,

quadman hat geschrieben:...die Frage ist, muss das überhaupt eingetragen werden?

...


Das ist eine gute Frage. Auf alle Fälle wird der AHK-Bock für etwas verwendet, für das ihn der Hersteller nicht gemacht hat. Sicher würde aber ein Prüfer, der da irgendwo seine TP-Nr. einschlägt, einen Festigkeitsnachweis fordern. Und so ganz außer Acht lassen würde ich so eine Überprüfung nicht, die Hebelverhältnisse sind doch sehr ungünstig mit einem schweren Reserverad.

Gruß
Gerhard
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quadman
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von quadman »

...aber das wäre meine AHK auch, falls ich diesen Träger da rein schiebe. Der ist ja nur mit Bolzen und Drahtstecker gesichert - somit legal weil Ladung? Momentan fahre ich nur den Schäkel mit selbstgeschnitzten Einschub spazieren...
Bild


Fragen über Fragen
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Hydro
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von Hydro »

@ J9Andy : Super , vielen Dank !
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Cruisero
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Re: Schwenkbare AHK für Ersatzrad und hauptsächlich 2 Bikes

Beitrag von Cruisero »

Beim TÜVtler mal vorsprechen ist wohl das Vernünftigste als das Forum raten zu lassen...

Konstruktiv ist die Halterung doch ganz intelligent gemacht. Da kann man ja auf die Amis auch neidisch sein, dass die soetwas einfach in ihr AHK-Quadratrohr reinschieben und dann einen Halter plus sogar Tisch haben.

Meiner Meinung nach ist das eher als Ladung zu sehen.

Gruß
Frank
HZJ 78 (Bj. 2000), org. Fahrwerk, 265/75 AT, Zusatztank 130L, TF Sidepipe, CC Klappdach, Casemaker Ausbau / HiLux XtraCab 2KD-FTV (Bj. 2008), 235/85 AT auf Dotz Dakar, elektr. FH, mit Aufsetzkabine Willy180 / Beta ALP200 (Bj 2021)

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