Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Light Duty (Bundera/Prado): 1984 - 1996
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ichattekeineAhnung
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von ichattekeineAhnung »

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Es gibt 3 Möglichkeiten:

A) Schweiz aus dem Reiseplan streichen
B) Strafe ins Reisebudget einplanen
C) schweizkonform bauen.
Ich gebe zu, c) kommt nur in Betracht weil ich mit selbst gemessenen 187cm ueber die Verbreiterungen gerade so hinkommen beim Pennen.

Es tun sich dennoch 2 Fragen auf:

1) Wenn ich mich aus Versehen vertue und 1 cm zu breit werde... Gibt es dann in der Schweiz "Dummenschutz"?

2) Wenn die Eintragung nicht klappt, und ich trotzdem bei 187cm bleibe... reicht das den messenden Beamten vor Ort?

So als dummer Touri der ganz stolz ist dass er versucht hat die Schweizer Gesetze einzuhalten?
Das gibt doch wohl.zumindest "Milderung".
grüße an alle,
Ralph
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Jo717
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von Jo717 »

Wie machen das eigentlich fast alle PKW mit Fahrrädern auf dem Träger auf der AHK bei der Durchfahrt?
Die sind in der CH sicher auch Ladung und stehen praktisch bei jedem über... Von Strafen hab ich da noch nie was gehört.

Ähnliches gibt es jetzt auch in Italien, da müssen solche Träger abgenommen/eingetragen werden. Und dürfen mit Fahrrad auch nicht seitlich überstehen.
Aber nur für Fahrzeuge mit italienischer Zulassung.

???

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Skywalker
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von Skywalker »

ichattekeineAhnung hat geschrieben: Fr 19. Jan 2024, 14:02
1) Wenn ich mich aus Versehen vertue und 1 cm zu breit werde... Gibt es dann in der Schweiz "Dummenschutz"?
:bulb:

Kein Problem, sag einfach dem schweizer Gesetzesvertreter dass du laut Buschtaxi-Forum Dummenschutz hast, dann läßt er dich bestimmt weiterfahren.

.
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ichattekeineAhnung
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von ichattekeineAhnung »

Tja... wie in Italien mit den Winterreifen und den Strafen...
Daher ja Ueberlegung Punkt 2.

Soweit ich weiss gilt es theoretisch auch für Fahrräder auf dem Haken.

Uebrigens gibt es von Nordstar die 180er Kabine extra Schmal fuer die Schweiz.
Das ist also nicht nur Theorie.
Zuletzt geändert von ichattekeineAhnung am Fr 19. Jan 2024, 18:51, insgesamt 1-mal geändert.
grüße an alle,
Ralph
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Jo717
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von Jo717 »

Demzufolge kann keiner mehr mit Fahrrädern hinten quer durch und in die CH?
Für ein Touristenland mutig, sollte es wirklich so sein...

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ichattekeineAhnung
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von ichattekeineAhnung »

Kannst den Gesetzestext der Schweiz ja mal googeln..

Ich hab den:

https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/ca ... ladung.php
grüße an alle,
Ralph
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xsteel
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von xsteel »

Mal eine andere Idee:

warum lässt Du Dir nicht eine andere Pritsche bauen, so mit 2m Breite?
und da kommt dann Deine Kabine draufgezurrt..
Gruß, Sigi

HZJ79 Bj.2011

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ichattekeineAhnung
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von ichattekeineAhnung »

Ja. Absolut gute Idee. Kostet aber. Bevor es richtig kosten darf wollen wir erstmal testen ob das Konzept fuer uns funktioniert.
grüße an alle,
Ralph
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Jo717
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von Jo717 »

ichattekeineAhnung hat geschrieben: Fr 19. Jan 2024, 15:57 Kannst den Gesetzestext der Schweiz ja mal googeln..

Ich hab den:

https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/ca ... ladung.php
Demzufolge werden bis zu 20 cm bei Velos hinten quer toleriert.

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JWD
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von JWD »

Buschschnecke hat geschrieben: Fr 19. Jan 2024, 10:43 ………mit einer "Schlafklappe, oder einem Slide out" und gut ist es...
Ich verstehe das Problem nicht, Timo :biggrin:
Gruß ins Warme!

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In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

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lightandy
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von lightandy »

Das wird bestimmt mein nächster Lieblings Fred mehr Popcorn bitte. :rofl:
Andy aus Teltow-Fläming
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zu Tode gefürchtet ist auch gestorben

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xsteel
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von xsteel »

Sag mal Ralph,

wo wird Dein GRJ79 denn zugelassen?
Gruß, Sigi

HZJ79 Bj.2011

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der 7er
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von der 7er »

JWD hat geschrieben: Fr 19. Jan 2024, 16:49
Buschschnecke hat geschrieben: Fr 19. Jan 2024, 10:43 ………mit einer "Schlafklappe, oder einem Slide out" und gut ist es...
Ich verstehe das Problem nicht, Timo :biggrin:
Gruß ins Warme!


IMG_0265.jpeg
Moin,

sowas in der Art ging mir bereits weiter oben durch den Kopf, als ich die Idee "Kabine als Ladung" lesen mußte.

@Ralph: warum machst Du nicht gleich Nägel mit Köpfen und lässt Deinen 79er hinter der B-Säule absägen und eine schöne kompakte ca. 230cm lange und 181cm breite Kabine mit Aufstelldach draufbauen? Darin kannst Du vernünftig längs schlafen und auch Dein Gewichtsproblem ist endgültig vom Tisch (je nachdem, wer die Kabine baut...). Kostet ein paar Scheine mehr, aber ist keine erneute Zwischenlösung, die Euch sowieso nicht gefallen wird!
Wohnkoffer als Ladung auf nem 79er DC... :roll:

Gruß, Mario

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ichattekeineAhnung
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von ichattekeineAhnung »

Jo717 hat geschrieben: Fr 19. Jan 2024, 16:21
ichattekeineAhnung hat geschrieben: Fr 19. Jan 2024, 15:57 Kannst den Gesetzestext der Schweiz ja mal googeln..

Ich hab den:

https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/ca ... ladung.php
Demzufolge werden bis zu 20 cm bei Velos hinten quer toleriert.
Aber was hat das mit meinem Problem zu tun?
grüße an alle,
Ralph
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ichattekeineAhnung
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von ichattekeineAhnung »

xsteel hat geschrieben: Fr 19. Jan 2024, 17:32 Sag mal Ralph,

wo wird Dein GRJ79 denn zugelassen?
?? Die Frage habe ich mir auch gestellt. Aber das ist den Schweizern egal. Ich fahre Ladung und die Ladung unterliegt den schweizer Regeln. Wo ich herkomme ist egal. So sagte es mir ein Hilux mit Kabine fahrender befreundeter Schweizer am Telefon. Sonst muss ich eben ein Womo anmelden.

Ist doch auch logisch... es gelten überall die Landesregeln und nicht die Heimregeln der Besucher.
Zuletzt geändert von ichattekeineAhnung am Fr 19. Jan 2024, 18:37, insgesamt 1-mal geändert.
grüße an alle,
Ralph
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Re: Bitte Hilfe für §21 - brauche Teilenummer der original Kotflügelverbreiterung

Beitrag von ichattekeineAhnung »

der 7er hat geschrieben: Fr 19. Jan 2024, 17:45
JWD hat geschrieben: Fr 19. Jan 2024, 16:49
Buschschnecke hat geschrieben: Fr 19. Jan 2024, 10:43 ………mit einer "Schlafklappe, oder einem Slide out" und gut ist es...
Ich verstehe das Problem nicht, Timo :biggrin:
Gruß ins Warme!


IMG_0265.jpeg
Moin,

sowas in der Art ging mir bereits weiter oben durch den Kopf, als ich die Idee "Kabine als Ladung" lesen mußte.

@Ralph: warum machst Du nicht gleich Nägel mit Köpfen und lässt Deinen 79er hinter der B-Säule absägen und eine schöne kompakte ca. 230cm lange und 181cm breite Kabine mit Aufstelldach draufbauen? Darin kannst Du vernünftig längs schlafen und auch Dein Gewichtsproblem ist endgültig vom Tisch (je nachdem, wer die Kabine baut...). Kostet ein paar Scheine mehr, aber ist keine erneute Zwischenlösung, die Euch sowieso nicht gefallen wird!
Wohnkoffer als Ladung auf nem 79er DC... :roll:

Gruß, Mario
Maaarriiioooo... weil wir keinen SC wollten, keinen SC wollten, keinen SC wollten.
Wir fahren viel und wohnen wenig. Der DC ist für uns das x-mal bessere Reiseauto - natürlich mit "Behinderung" der Wohnsituation. Wenn Wohnen wichtiger wird, ist der SC vielleicht Thema.... aber das ist aktuell nicht so.

Können wir bitte einfach beim §21er und der Breite bleiben?
Es sei denn jemand findet schriftlich, das für mein deutsches Auto auch deutsche Ladungsgesetze in der Schweiz gelten.
Zuletzt geändert von ichattekeineAhnung am Fr 19. Jan 2024, 18:55, insgesamt 1-mal geändert.
grüße an alle,
Ralph
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