Ich kannte dies bis vor 2 Jahren auch nur aus Hessen.
Da wurde diese „Prüfstelle für Gutachten“ schon seit Jahren gefürchtet, gerade wenn es um ehemalige Behördenfahrzeuge handelte.
Im Bereich entmilitarisieren, Feuerwehrlacke, etc. gibt es im Bereich LKW immer wieder Ärger.
Hier in Bayern wurde ich vor 2 Jahren von meinem Prüfer darauf hingewiesen.
Dies läuft hier aber scheinbar nicht unter einer „Prüfstelle“, sondern wird von den Landkreisen umgesetzt.
https://www.stmb.bayern.de/vum/strasse/ ... /index.php
Auszug:
…….Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Zulassungsbehörden für den Vollzug der StVZO zuständig, sie sind ferner Genehmigungsbehörden für Einzelgenehmigungen von Fahrzeugen gemäß § 2 Abs. 2 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung. …….
….Zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen muss in der Regel ein Gutachten einer nach § 21 Abs. 1 StVZO berechtigten Person bzw. Stelle vorgelegt werden. Bei der Prüfung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen wird ein strenger Maßstab angelegt.
….
Mehr kann ich dazu leider auch nicht berichten.
Grüße Atze