Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Alles ab der 8. Generation des HiLux (ab 2015)
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totoya
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Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von totoya »

Moin,

die neuen Hilux Revo werden in Deutschland gemäß EU Verordnung Nr. 678/2011 als N1G - BE - Pick-UP zugelassen.

Hier kann man die Verordnung finden: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 78&from=DE .

Diese Zulassungs-Art hat auch (erfreuliche) Auswirkungen bei der jährlichen Steuer. Ich rechne mit einem Steuerbescheid um die 170 € für 1 Jahr 8) .

Beim alten 3.0 L Hilux waren es noch knapp 500 € :roll:

Gruß Heiner
Toyota Hilux Revo, Comfort-Ausstattung, Automatik, Ortec Top Cover, Schubladensystem für Ladefläche

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mario_ca
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von mario_ca »

Richtig,

der neue Hilux kommt schon als Lastkraftwagen bis 3,5 t mit Aufbauart BE ( Pick Up ) verschlüsselt.

Das spart die Umschlüsselei und das TüV Gerenne !
Mario

´14 Hilux 3,0 Doka.

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robert2345
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von robert2345 »

Hallo Heiner,
welchen Unterschied macht das bitte zum Vorgänger? Ich kenne mich da bei der DE Versicherung nicht so aus, aber mein Vorgängerlux hatte die gleiche Zulassung N1G - Toyota Belgien - Pickup
COC Auszug Kopie.jpg
COC Auszug Kopie.jpg (16.73 KiB) 2643 mal betrachtet


Bei uns gibt es keine Hilux als PKW, da N1G für Nutzfahrzeug bis 3,5to mit Geländeeigenschaften steht.

LG
Robert
HILUX 3,0 Aut.220PS 550Nm, ARB Saharabar mit WARN, Heckbumper, Hardtop, AirLocker, ASFIR UFS, OME-HD IronmanFCPro, CooperSTTPro 285/70R17 8x17ET20, BFG ATKO2 265/70R17 8x17ET-10, Snorkel, RhinoRack, GPSmap278, 3xOptimaYellow, CB-President, EngelMT45, BearLock, 145LTank

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mario_ca
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von mario_ca »

Hallo Robert,

das Problem in DE ist die Aufbauart.

Einen 1,5 Kabiner bekommst du ohne Probleme als LKW zugelassen. Steuer ca. 180 €.

Einen Doppelkabiner allerdings nicht. Steuer dann ca. 550 €

Bei beiden ist im Schein N1G Lastkraftwagen bis 3,5 t. Bei der Aufbauart kommt der Unterschied. Bis Gen 7 war das immer BA - offener Kasten.

Die Aufbauart BA wurde dann wie ein PKW versteuert.

2011 glaub ich gab es dann vom Kraftfahrtbundesamt eine Änderung mit der Aufbauart BE

BE bedeutet Pick Up und Voraussetzung dafür ist das deine Ladefläsche vom Fahrgastraum getrennt ist

Lange Rede kurzer Sinn.

N1G mit Aufbauart BA - 550 € Steuer
N1G mit Aufbauart BE - 180 € Steuer
Beim 1,5 Kabiner ist es immernoch egal, da kann man beim Zoll argumentieren das die Ladefläche größer ist als der Fahrgastraum.

Deswegen haben viele DOKA Fahrer ihren N1G/BA auf N1G/BE umschlüsslen lassen.

Beim neuen Hilux ist der DOKA automatisch als N1G/BE geschlüsselt und du sparst die eben Geld und den Zenober beim TÜV

Mario
Mario

´14 Hilux 3,0 Doka.

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totoya
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von totoya »

Moin Robert,

nun, der (beträchtliche) Unterschied liegt in der Höhe der KFZ-Steuer.

Bisher war es so, dass das Deutsche FA bzw. der Zoll bei 4-Türer Pickups grundsätzlich von überwiegend privater PKW-Nutzung des LKW ausgegangen ist und ihn daher als PKW besteuert hat, ohne den Eintrag "LKW" in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein) und 2 (Brief) zu berücksichtigen.

Früher stand in der Zulassungsbescheinigung im Feld J (Fahrzeugklasse) bei 4 (Art des Aufbaus) der Eintrag BA. Jetzt steht dort BE. Die zweite Änderung betrifft das Feld 5. Dort stand früher: Lastkraftwagen - Geländefz.z.Gü.bef.b. 3,5 t. jetzt steht dort anstelle des Wortes "Lastkraftwagen" das Wort "Pick-up".

Hier läuft darüber ein großer Fred im Nachbar-Forum: http://www.pickuptrucks.de/index.php/ku ... estsetzung .
Toyota Hilux Revo, Comfort-Ausstattung, Automatik, Ortec Top Cover, Schubladensystem für Ladefläche

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robert2345
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von robert2345 »

Danke Euch, habe das BE anders verstanden.
In AT ist es etwas einfacher, da die jeweiligen Fahrzeuge vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) vermessen werden. Ausschlaggebend ist das Verhältnis Fahrgastraum zur Ladefläche (diese muß länger sein).
Danach gibt es eine offizielle Auflistung welche Fahrzeuge dies erfüllen, und jeder kann vor dem Fahrzeugkauf dies einsehen:
https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge ... zeuge.html
Falls Doppelkabiner dies nicht erfüllen, wird dies mit 1) angemerkt.
Einen Unterschied bei der KFZ Besteuerung gibt es dabei nicht, aber Fahrzeuge die dies bei uns erfüllen gelten als Vorsteuerabzugsfähig (interessant für Selbstständige und Betriebe).

Paradebeispiel war der neue Ford Ranger Doka bei uns, dessen Ladefläche nicht ausgereicht hat, so hat der Generalimporteur an der Heckklappe eine Einbuchtung veranlast und so gelten nur die in AT zugelassenen Ranger.
Textauszug:
3) Vom Doppelkabinen-Pritschenwagen des Modells ab 2012 erfüllen nur die für den österreichischen Markt durch den Generalimporteur eingeführten Fahrzeuge die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pritschenwagens.
ford-ranger-09.jpg


So werden die EU Gesetze in jedem Land anders ausgenutzt.
LG
Robert
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TOYO-Positiv
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von TOYO-Positiv »

Wie sieht es denn dann mit der 1% Regelung aus ?

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Ozymandias
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von Ozymandias »

Hm, war es nicht so dass das Finanzamt aka. Zoll nicht gebunden ist an den Eintrag im Schein und die Fahrzeuge nach eigener Einschätzung besteuert werden?

Und ich erinnere mich an einen Thread nicht lange her wo einer (und auch Andere) unbedingt PKW im Schein stehen haben wollen wegen teurerer Versicherung und/oder Anhänger am Sonntag.

Scheint mir dass es da 2 Gruppen gibt die ganz gegensätzlicher Ansicht sind bei dem Thema.

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TimHilux
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von TimHilux »

Es ist in D so, dass der Zollbeamte an die Eintragung gebunden ist, aber eine Ausnahmeregelung existiert, die zum Einsatz kommt wenn es um die Einnahmen geht. Sprich wenn die Chance besteht ein Auto nach Hubraum und nicht nach Gewicht zu besteuern - hierbei kommt es auf den "Eindruck" an, den das Auto hinterlässt. So werden zB VW DoKa mit Pritsche sehr oft als LKW besteuert (Obacht manche haben das schon bemerkt und setzen diese Erkenntnis um, eine mir bekannte Baufirma war vor ein paar Monaten davon nachhaltig beeindruckt) aber Pickup DoKa sind eher PKW (Endgeschwindigkeit, 4 Türen, Komfort im Innenraum, Sitzplätze usw).
Da hilft es dann nur den Zoller zu Fragen unter welchen Umständen er bereit wäre einen LKW draus zu machen und diese dann umzusetzen - sollte er ein festes Gitter hinter den Vordersitzen und die Unbrauchbarmachung der Sitze und Gurtbefestigung verlangen ist das eben so, ein Kumpel hat zu Zeiten des Finanzamtes die Gewinde für die Gurtbefestigungen nicht verwenden dürfen für Zurrpunkte sondern musste neue Zurrpunkte einschweißen - "es dürfe keine schnelle Rückbaumöglichkeit geben") kleine Könige eben :angryfire:
Zum Thema PKW:
Es gibt die Möglichkeit als LKW im Werksverkehr (für Privatleute), die macht incl Vollkasko oft nur wenig Unterschied zum PKW Beitrag.
Schwierig wird es dann, wenn begleitendes Fahren genutzt werden soll. Bei mir wäre es für dieses eine Jahr teuerer gekommen als die Umschreibung auf Personenbeförderung. Außerdem wurde ich sonntags mit einem Anhänger auf dem Firmenwerbung drauf war schon mal raus gezogen. Hab das dann vor Ort gleich klären lassen.
Alles in allem ist vieles in D nicht soo eindeutig geregelt, wie es am Anfang den Eindruck macht :wink:
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

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Schnippo
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von Schnippo »

Einige haben sich gedacht, dass wenn sie schon LKW Steuer bezahlen, auch von den SF Klassen der PKW-Versicherung profitieren wollen. LKW Versicherung geht meist nur bis FS10. Und wenn Du einfach nach Deinem Versicherungsfuzzi gehst und der rechnet nicht mit Werksverkehr, ist die LKW Versicherung verdammt hoch.
Außerdem hast Du dann das Problem mit dem Sonntags/Ferienfahrverbot nicht.

Die Sache mit dem BE wird wohl von den zuständigen Hauptzollämtern unterschiedlich gesehen. In NRW funktioniert das tadellos. Hessen scheinbar auch. Wie das bei anderen ist, keine Ahnung. In Bayern hat es wohl Stress gegeben.

In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift, dass Fahrzeuge mit LKW Zulassung, mit der PKW-Steuer zu belasten sind bezieht sich aber nur auf die Aufbauarten BA (LKW offener Kasten) und BB (Vans).

In einem anderen Forum hieß es, dass jemand gegen die PKW Besteuerung bei BE klagen wollte, das zuständige Gericht aber im Vorfeld schon dem HZA klar gemacht hat, dass der Kläger erfolg haben wird. Somit ist es nicht zu
einer Verhandlung gekommen, daher gibt es kein Aktenzeichen auf das man sich berufen könnte. Jedenfalls handelt das HZA Dortmund nun entsprechend und besteuert BE mit LKW Steuer.
Bei mir sind das statt 540,- nun 160,-. Ist ja nun schon ne Hausnummer.

Gruß
Thomas
Hilux 3.0, DC, AUT, BFG AT KO2 265/70/17, Beltop GFK Hardtop, Alu UFS, Lammfell Armlehne

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hakim
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von hakim »

Hallo,
nur der Klarheit halber: der korrekte Versicherungsbegriff lautet "Werkverkehr", nicht Werksverkehr". Man muß also kein Werksfahrer sein, um als Privatperson in den Genuß dieses Tarifs zu kommen. Nicht alle Versicherungen bieten diesen Tarif an. Mein Hilux war so beim HDI versichert, bevor ich ihn zum Sonderfahrzeug Wohnmobil habe umschreiben lassen.
:methusalem:
Hakim
HILUX 3,0 DoKa EZ´08, 285/75R16 auf BORBET CW-Alus 8x16(ET+15), VA:OME mittel/KONI heavytrack Raid, HA:OME heavy-duty/ToughDog FoamCell, Snorkel, RECARO Cross-Speed auf Konsolen N4, Alumotorschutz N4. Wohnkiste ORTEC-Minicamp mit Eberspächer D2.

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Explorer II
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von Explorer II »

BE hat noch andere Vorteile!
Ich habe gerade einen DoKa Neuwagen mit Eintrag BE zugelassen und eine 3-Jahres-TÜV-Plakette bekommen. Außerdem greift, da im KFZ-Schein jetzt Pickup statt LKW steht, das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger nicht mehr. Also Anhänger auch am WE ungehindert schleppen.
Auch ich versichere im Werkverkehr und habe entsprechende SF Klassen - ich glaube 15 oder 17 in HP und VK. Jedenfalls zahle ich rund 600 Eur. HP und VK für meinen auf's Jahr und habe zusätzlich die günstige KFZ-Steuer. Aus meiner Sicht ist BE absolut perfekt - wenn das so Bestand hat, werde ich nicht mal auf Wohnmobil umtypischeren wenn, ich wieder eine Kabine drauf gebaut habe.

Gruß,
Jürgen
Erfahrung ist eine gute Sache, leider hat man sie erst nachdem man sie gebraucht hätte!

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totoya
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von totoya »

Moin Jürgen,

Also bei der Zulassung scheinen die zuständigen Ämter nicht einheitlich zu arbeiten.

Bei mir steht der 1ste TÜV-Termin bereits in 2 Jahren an.

Gruß Heiner
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totoya
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von totoya »

Moin,

heute ist der Bescheid über die zukünftig zu zahlende KFZ-Steuer gekommen. 198 € möchte der Zoll für 1 Jahr von mir haben.

Damit kann ich gut leben. Der alte 3.0 L hat wie schon erwähnt knapp 500 gekostet :oops:

Gruß Heiner
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Schnippo
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Re: Aufbauart PE beim neuen Hilux Revo

Beitrag von Schnippo »

Hallo Jürgen,

Explorer II hat geschrieben:Außerdem greift, da im KFZ-Schein jetzt Pickup statt LKW steht, das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger nicht mehr. Also Anhänger auch am WE ungehindert schleppen.


hier widerspreche ich jetzt mal. Es hat sich ja nur der Aufbau geändert. Das Fahrgestell ist weiterhin ein
LKW, Fahrzeugklasse N1G. (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen)

Ich denke, es wird weniger Auffallen, dass man mit einem LKW unterwegs ist.

Davon abgesehen, siehe meinen anderen Post bzgl. neues vom BMVI. Es soll dieses Jahr mittels Verwaltungsvorschrift geklärt werden.

Gruß
Thomas
Hilux 3.0, DC, AUT, BFG AT KO2 265/70/17, Beltop GFK Hardtop, Alu UFS, Lammfell Armlehne

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