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    -- Ausrüstung / Equipment

        -- Zusatzscheinwerfer-Abringung

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Jans 78
Verfasst am: So, 12. Okt 2003, 19:36
Anmeldungsdatum: 12.10.2003 Beiträge: 18
Hallo Buschtaxler,
ich bin neu hier im Forum. Mich und mein Auto könnt
Ihr unter Veranstaltungen - 3. Stammtisch Rhein-Ruhr
Bild Nr.11 sehen. Jetzt aber zur Frage:
Ich möchte Zusatzscheinwerfer am meinen HZJ 78
anbringen. Es bieten sich 2 Möglichkeiten an.
Auf der Stoßstange oder am Dachgepäckträger.
Was ist besser ?

Jans 78

P.S. Habe schon im Forum die Suche benutzt aber
keine gute Antwort gefunden
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Buschloewin
Verfasst am: So, 12. Okt 2003, 19:58
Anmeldungsdatum: 31.01.2002 Beiträge: 1198 Wohnort: Bayern
Nachdem es sich beim Objekt der Begierde um Fernscheinwerfer handeln dürfte, gibt es folgende Überlegungen:
a) Anbringung an der Frontstoßstange:
Klassische Anbringung, relativ einfache Kabelverlegung, für normale Fahrverhältnisse on- und offroad gut geeignet, Nachteil bei Nachtfahrten durch Gewässer/höherer Vegetation.
b) Anbringung auf dem Dach/Dachträger:
Problem mit der Kabelverlegung (im Türrahmen einquetschen, neben dem Scheibenwischerabdeckblech durchführen, wasserdichte (Boots-)Steckdose ins Blech arbeiten), evtl. Problem bei festverlegtem Kabel die Lampen mal abzunehmen, Nachteil einer Spiegelung der Scheinwerfer auf der hellen Motorhaube, Vorteil bei Nachtfahrten durch Gewässer/höherer Vegetation, bessere Ausleuchtung der Piste.

_________________
Toyota HZJ 78 & Nissan X-Trail
"LandCruiser fahren kann man nicht beschreiben, man muss es erleben!"
"Einen LandCruiser verkauft man nicht, einen LandCruiser vererbt man!"
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eljod
Verfasst am: So, 12. Okt 2003, 20:05
Anmeldungsdatum: 12.05.2003 Beiträge: 583 Wohnort: Langenthal CH
Hallo Jans

Bild Nr. 11 entsprechend musst Du sie möglichst erhöht anbringen Wink

Zusatzscheinwerfer, vor dem Kühler angeordnet, können sich negativ auf die Kühlleistung auswirken.

Gruss Peter

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Land Cruiser:
Mittel zum Zweck - aber was für eines!
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DerAustralier
Verfasst am: So, 12. Okt 2003, 21:02
Anmeldungsdatum: 18.06.2002 Beiträge: 2991 Wohnort: Daheim
hi jans,
die vor- und nachteile wurden ja schon geschildert.
ich bin der meinung, dass man garnicht genug licht am auto dranhaben kann und werde bei mir deshalb nach beiden varianten fernscheinwerfer anbringen.
bisher hab ich welche am bullbar und keine verschlechterung der kühlung.
erlaubt ist aber, soweit ich informiert bin, nur 1 paar fernscheinwerfer zusätzlich, das andere paar muss halt abgedeckt sein

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Martin Der Australier
95er HDJ 82 "ONE" (zu verkaufen -->pn) + 93er HZJ 75 "UNE"
meine HP: Landcruising
Stammtisch: HD-Stammtisch BODENSEE
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Schoenthal
Verfasst am: So, 12. Okt 2003, 21:12
Anmeldungsdatum: 17.08.2002 Beiträge: 512 Wohnort: Im Gottesgarten Deutschlands
Hallo Hans,

hier noch die neuesten Bestimmungen zu Zusatzscheinwerfern:

16.06.2003 - Je mehr Lampen am Auto, desto besser ist die Sicht? So einfach ist das leider nicht: Wer sein Auto mit zusätzlichen Scheinwerfern ausstatten will, der muss die neue ECE-Regelung beachten. Für Fernscheinwerfer gilt: Maximal vier Stück sind erlaubt. Ob Pkw, leichtes Nutzfahrzeug oder schwerer Truck, zu den beiden serienmäßigen Scheinwerfern sind also nur zwei weitere erlaubt. Sie dürfen nur an der Fahrzeugfront oder auf dem Dach angebaut werden.

Die "Referenzzahl", die auf dem Abdeckglas in der Nähe des Zulassungszeichens zu sehen ist, gibt Aufschluss über die maximale Beleuchtungsstärke des Systems. Die gängigsten Werte sind 12,5/17,5/37,5. Ihre Summe darf die Zahl 75 bei allen Fernlichtern, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, nicht überschreiten.

Darüber hinaus sind pro Fahrzeug zwei Nebelscheinwerfer zugelassen, die paarweise und nicht höher als das Abblendlicht, mindestens aber in 25 Zentimeter Höhe vom Fahrbahnboden angebracht sein müssen. Ein zusätzliches Abblendlicht ist grundsätzlich nicht erlaubt, gleiches gilt für bunte Lämpchen, Lichterketten, beleuchtete Firmen-Embleme und natürlich falsch angebrachte Leuchten.


Gruß

U.E.H.

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Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht.
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derjuf
Verfasst am: So, 12. Okt 2003, 22:52
Anmeldungsdatum: 27.04.2003 Beiträge: 59 Wohnort: Lahr/Germany
@ der Australier:
Bei meinem letzten "Vehikel" (Cherokee) hatte der TÜV keinerlei Bedenken mir 2 Paar Arbeitsscheinwerfer auf dem Dach einzutragen, da  diese den Ein- und Anbauvorschriften exakt entsprochen haben. Gucksch Du hier :
http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/service_shopping/images/1_104.pdf !
Sprich: Die Arbeitsscheinwerfer müssen völlig getrennt von der PKW-Beleuchtung zu schalten sein, dann klappts auch mit dem Nachbarn vom TÜV Smile
Abdeckungen sind nicht erforderlich.
Eine eigene wasserdichte Relais-und Sicherungsplatte (direkt von der/den Batterie(n) gespeist) sind hier sowieso fast Pflichtkür, denn nur so bekommt man die vielen Ampere ohne heisse Kabel gut in den Griff.
Daß diese Art der Illumination natürlich nur außerhalb von öffentlichen Straßen verwendet wird ist wohl selbstverständlich. :biggrin:

Gruß Jürgen

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landcruiser
Verfasst am: So, 12. Okt 2003, 23:30
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7507 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Lampen auf dem Dach ?
Und kann ich damit in die Waschanlage fahren ?

uwe - duckundschnellwech

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derjuf
Verfasst am: Mo, 13. Okt 2003, 05:59
Anmeldungsdatum: 27.04.2003 Beiträge: 59 Wohnort: Lahr/Germany
@landcruiser:
...aber sicher doch, nur wegen der Bauhöhe vorher die Luft aus den Reifen lassen

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Jans 78
Verfasst am: Mo, 13. Okt 2003, 06:48
Anmeldungsdatum: 12.10.2003 Beiträge: 18
hi,
nach durch Lesen im Forum glaube die beste Lösung ist ,stärke Birnen (100 Watt) in die orginal Scheinwerfer einzubauen und wieder abschraubbare Zusatzscheinwerfer über flexibele Kabel nur für größere Touren am Gepäckträger .
Damit ist auch das Problem mit der Waschstrasse gelöst.
grüsse, Jans78
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