angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
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_Malte_
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von _Malte_ »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

https://de.wikipedia.org/wiki/Privatgrund
Ist etwas verständlicher als Richterlatein.

Wichtig in dem Zusammenhang erscheint mir das "Betreten/Überklettern von Umzäunungen".
meine bisherigen 4x4: Patrol K160-->Toyota LJ70-->Toyota KJ73-->LR Defender 90

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fsk18
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von fsk18 »

ihr vermischt hier einiges:

- Umfriedung von Privatgrund
- ab- bzw. angemeldete Fahrzeuge

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Olli16
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Olli16 »

Ich habe gerade den "Anhörungsbogen" zur Post gebracht. Mal sehen was passiert.

Um es nochmal zu betonen: Es geht mir nicht darum, Polizisten, usw. zu verunglimpfen.

Es geht mir darum, dass viele Bürger einige Vorschriften nicht kennen (können?). Aber wir sollen sie befolgen. Wie soll das gehen :ka:
Die daraus entstehenden Bußgelder sind zumindest fragwürdig.

Und Ja, ist klar: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.....

Wenn die Sache mit den 15 € vom Tisch wäre, würde ich (mit leichtem Zähneknirschen :wink: ) bezahlen. Aber damit ist das Problem nicht erledigt. Es werden weitere (höhere) Bußgelder folgen. Weil, ohne Ersatzteile kann ich ja immer noch nicht zum TÜV fahren.

Ich denke auch, dass eine Absperrkette daran nichts (mehr) ändern wird. Hätte man vorher wissen sollen.

Ich warte erst einmal den 2. Bescheid ab und dann wird der Taro ggf. abgemeldet um ihn dann nach der Reparatur in ein paar Wochen wieder anzumelden.

Darauf wird es wohl hinauslaufen.

Mir ging es hauptsächlich darum, das sich andere diesen Ärger (und die Kosten) vielleicht ersparen können. Man mus es halt nur wissen. Mit Logik kommt man da sowieso nicht weiter.

Gruß
Olli
Zuletzt geändert von Olli16 am Mi 8. Mär 2023, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Kieler Sprotte
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Kieler Sprotte »

Vorsicht, ohne gültige HU keine Zulassung, keine Kurzzeitkennzeichen, also lieber nicht abmelden, nur das straßenseitige Schild abbauen….

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Olli16
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Olli16 »

Kieler Sprotte hat geschrieben:Vorsicht, ohne gültige HU keine Zulassung, keine Kurzzeitkennzeichen, also lieber nicht abmelden, nur das straßenseitige Schild abbauen….
Ich darf, Versicherungsschutz vorausgesetzt, sogar ohne Zulassung auf direktem Weg zum TÜV und zur Zulassung fahren. Man muss aber als Nachweis die entsprechende Unterlagen mitführen.

So war es zumindest in den letzten, geschätzten, 30 Jahren erlaubt. D.h. ich bräuchte noch nichtmal ein Kurzzeit- Kennzeichen. Nur die (entstempelten) Kennzeichen müssen am Fzg. montiert sein.

Jetzt sagt mir bitte bitte nicht, auch diese Vorschrift gilt nicht mehr und ich habe es nicht gewusst :confused:

gruß
Olli

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Sebi3000
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Sebi3000 »

Geht in Schleswig Holstein der erste Einspruch direkt zurück an den ausstellenden Beamten oder wird der in der Bußgeldstelle bearbeitet? Hier ist doch quasi auch ein Querschnitt der Bevölkerung unterwegs, da muss doch ein Polizeibeamter aus dem Bundesland dabei sein :) wobei, ein paar wenige antworten hören sich schwer danach an. Will sich wohl nur keiner outen 8)

PS: bald darf man sogar ohne Zulassungsplaketten am Kennzeichen Rum fahren. Ohne Schilder darf man ja sogar zur Zulassungsstelle fahren um den Wagen zuzulassen, aber ich glaube nur durch maximal 2 Landkreise :think:

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Jo717
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Jo717 »

Nicht ganz...

Fahrten im Zuge der Zulassung sind auch mit entstempeltem Kennzeichen möglich, nämlich:
von Zuhause direkt zum TÜV dann direkt zur Zulassungsstelle oder direkt zur Zulassungsstelle.
Voraussetzung Schilder sind zugeteilt und montiert. EVB Nummer gibts und ist dabei.
Gleiches gilt nach abmelden von der Zulassungsstelle nach Hause.

Alles aber nur im eigenen Zulassungsbezirk, mit Begründung noch im angrenzenden (z.B. TÜV gibts da keinen)

ciao

Johannes

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HJ61-Freak
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von HJ61-Freak »

Das Problem der vorliegenden Diskussion ist, dass öffentliches Recht (definiert den Verkehrsraum), Zivilrecht (definiert das Eigentum an einem Grundstück), Steuerrecht (definiert die Frage der Steuerlast und des Steuerschuldners) sowie Ordnungswidrigkeitenrecht (definiert die Frage eines Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die daraus resultierende Strafe) munter durcheinander gemischt wird. Das kann im Hinblick auf ein vertretebares Ergebnis nicht funktionieren!

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Olli16
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Olli16 »

Sebi3000 hat geschrieben:Geht in Schleswig Holstein der erste Einspruch direkt zurück an den ausstellenden Beamten oder wird der in der Bußgeldstelle bearbeitet? ....
Geht direkt zurück zur ausstellenden Behörde, in meinem Fall, Landespolizeiamt Schleswig-Holstein.

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Hiasl
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Hiasl »

Olli16 hat geschrieben: Jetzt sagt mir bitte bitte nicht, auch diese Vorschrift gilt nicht mehr und ich habe es nicht gewusst :confused:
Wenigstens das ist noch genau so, wie seit vielen Jahren.
Ich würde nicht extra ab- und anmelden, sichtbare Tafeln ab - fertig. Wenn ich der zuständige Sheriff wäre, hätte ich es sicherlich übersehen. Aber ich bin kein Sheriff.
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RobertL
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von RobertL »

Ich weiß ja nicht was bei euch eine Neuanmeldung kostet. Bei uns kostet das schlappe €169,50 (Gebühr & Kostenersatz für die Ausstellung). Also einfach mal abmelden um ein paar Wochen später wieder anmelden ist ein teurer Spaß. Kennzeichen stilllegen geht bei euch nicht?

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Hiasl
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Hiasl »

Kosten: ca. Abmeldung 10€, Wiederanmeldung (mit der gleichen Nummer und gleichem Halter) ca. 13€. Dazu kommen evtl noch ewige Wartezeiten in der Behörde, teilweise auch schon auf einen Termin, je nachdem, wie die Kommune organisiert ist. Hier in München geht's ruckzuck.
Gruß Matthias

Nachgeschaut: Abmeldung 7,80 (Nov.2022)
Anmeldung 12,80 (März2020)

nächste Anmeldung am 14.03. 8) .... dann darf er wieder raus :bb:
Zuletzt geändert von Hiasl am Mi 8. Mär 2023, 17:37, insgesamt 1-mal geändert.
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RobertL
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von RobertL »

Abmeldung kostet bei uns gar nix, man glaubt es kaum. :lol:
Stilllegung kostet auch nix.

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Olli16
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Olli16 »

Moin,

um die Sache mal zu Ende zu bringen.

Ich hatte die Kennzeichen abgebaut. Der Streifenwagen fuhr noch mindestens 1x (Durch Zufall gesehen) routinemäßig durchs Dorf. Nix passiert.

Seit heute hat der Taro wieder 2 Jahre TÜV (ohne Mängel :D ).

Frohe Pfingsten
Olli

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GRJ78
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von GRJ78 »

Gratuliere !
:bb: :bb: :bb: :bb:

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