Trimminogy hat geschrieben: Sa 7. Okt 2023, 12:24
Ich habe eine AHK-Adapterplatte aus dem Hause "Venta-Supply / 48432 Rheine" verbaut ( siehe in diesem Chat weiter oben ). Für dieses Teil habe ich eine amtliche Prüfbescheinigung des TÜV Nord gem. § 11 FzTV ( Fahrzeugteileverordnung ) zur Erteilung einer Einzelgenehmigung nach § 13 FzTV und eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein ). Was denn noch ?? Unabhängig davon sollte vor jeglichen Adapterplatten ohne Prüfbescheinigung des TÜV, woher auch immer diese stammen, nur gewarnt werden. Gruss, T.
... das ist ja so auch richtig vom TÜV eingetragen. Das bezieht sich m.M. nach allerdings nur auf die Adapterplatte oder hat der TÜV das System überprüft? Welcher Träger ist denn verbaut? Was steht denn in der Anleitung zum Träger bzgl. des zulässigen Bereichs des Kugelkopfes? Darauf bezieht sich die Zulassung des Trägers.
In meinem Fall beim ersten Nachfragen beim TÜV hieß es auch, solange eine ECE Nummer da ist kann ich es einfach verbauen, wenn nicht dann mit Einzelgenehmigung. Bei meiner Nachfrage dann in der Fachabteilung des TÜV-Süd, hieß es dann, ich sollte schon schauen, dass der Träger die Kugelkopf Position auch zulässt.
Wie gesagt, bei meiner Nachfrage bei Brink hieß es ganz klar, dass ich an die Toyota Zubehör AHK (Brink) gar nichts anderes dran schrauben darf als den originalen Kugelkopf. Nur so im System hat man die Statik berechnet und zugelassen...