Hallo Basti,
ausgewiesener Reifenfachmann bin ich natürlich nicht, auch wenn das fachgerechte Reparieren von Reifen zu meinem Job als Motorradmech gehörte. Aber es geht hier ja weniger darum, was ein Fachmann ist und was er sieht, sondern wie er legal was reparieren darf. Natürlich hatte ich ich diese Richtlinie auch durchgelesen, und da steht:
"3.1 Grundsätzlich ist jeder Reifen vor der Reparatur zur Analyse des Schadens und zur Reparaturdurchführung von der Felge zu demontieren. Ausgenommen sind Reifen, die Schäden aufweisen, welche eindeutig als rein äußere Verletzungen des Reifens erkennbar sind und ohne Demontage von außen repariert werden können..."Ein Durchstich, der zu einem Platten führt, ist keine rein äußere Verletzung des Reifens! Ein Einschnitt ins Profil z.B. wäre eine rein äußere Verletzung. Unter Punkt 4 "Reparaturausführung" steht deshalb auch eindeutig zu Stichverletzungen:
"Generell ist der Schadenskanal mit Rohgummi, das mittels Heiß-oder Warmvulkanisation zu vulkanisieren ist, zu füllen und an der Reifeninnenseite ein Reparaturpflaster einzusetzen. Für die Lochkanalfüllung von Stichverletzungen im Laufflächenbereich kann auch ein vorvulkanisierter Gummikörper in Verbindung mit einem Reparaturpflaster Verwendung finden."Ich sehe da keinen Interpretationsspielraum, der die legale Reparatur von Durchstichen nur mittels einer von außen eingeführten "Wurst" ermöglichen würde. Der TÜV hat zwar bestätigt, daß es funktioniert, aber legalisiert ist diese Methode damit noch lange nicht. Egal was der Produktanbieter hier suggeriert - was ich im Grunde ärgerlich, weil irreführend finde. Und haften wird am Ende der Reifenmonteur, ist es nicht so?
OK, unterhaltsames Thema und danke für die Diskussion, aber wir müssen es jetzt nicht weiter auf die Spitze treiben
. Unter welchen Umständen ich an eigenen Fahrzeugen - jenseits aller Legalitätsfragen - dankbar auf diese "Würste" zurückgreifen werde, hab´ ich ja schon geschrieben.
Hakim