HZJ 75 auflasten und versch. Änderungen vor Import in CH

Light Duty (Bundera/Prado): 1984 - 1996
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adifloater
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HZJ 75 auflasten und versch. Änderungen vor Import in CH

Beitrag von adifloater »

Hallo Zusammen


Ich würde mich gerne kurz Vorstellen. Meine Freundinn und ich waren ca. 1,5 Jahre mit unserem Iveco 4x4 unterwegs nach Japan und wieder zurück (www.holperkiste.ch). Da wir nun eine Zeit lang nicht mehr für so lange verreisen, suchten wir etwas kleineres für kürzere Reisen und sind in Deutschland fündig geworden. Nun wirds ein HZJ 75 mit kleiner Wohnkabine.

Schon seit längerem bin ich hier im Forum am rumstöbern (ich find das Forum super Hammer, thanx) und hätte nun, trotz bereits getaner Recherche, noch ein paar Fragen:

Wie gesagt kaufen wir uns einen HZJ 75 aus Deutschland und würden den dann gerne in die Schweiz importieren. Dies sollte gemäss MFK (Schweizerischem TÜV) kein Problem sein. Nur hat mich der MFK gewarnt das nachträgliche Modifikationen (auflasten) schwer zu realisieren seien! Das Fahrzeug muss auch zweimal vom MFK geprüft werden. Einmal im "Originalzustand" als LKW mit original Pritsche und dann erst als Wohnmobil.

Nun ist aber mein zukünftiges Fahrzeug auf ein Gesamtgewicht von 3150kg zugelassen. Da ich aber in Zukunft dieses Fahrzeug auch mit der Familie nutzen möchte, währe es mir lieber ich hätte ein GGW. von 3500kg. Nun habe ich hier schon gelesen dass es HZJ 75er gibt welche auf dieses Gewicht aufgelastet wurden.

Auch würde ich dann eben noch zukünftig 3 zusätzliche Sitzplätze in der Wohnkabine realisieren wollen (weiss jemand wie da die Gesetze in der Schweiz dafür sind?) und vorne auch den 2er Sitzbank montieren (das Fahrzeug hat nun nur zwei Einzelsitze und ist so auch nur auf 2Pers. zugelassen).

Nun ist meine Frage ob ich dies alles lieber bereits beim Deutschen TÜV eintragen lassen soll, damit dies der schweizerische MFK eventuell so übernimmt?

Werden folgende Modifikationen beim deutschen TÜV zugelassen und wie stelle ich dies an?

- Auflasten auf 3500kg GGW.
- Vorne 3 Plätze zugelassen.
- Hinten 3 Plätze auf Querbank zugelassen.

Werden diese Änderungen dann auch vom schweizerischen MFK so übernommen? Hat da wer Erfahrungen?

Zusätzlich stellt sich mir die Frage ob ich grössere Reifen auch schon in D eintragen lassen sollte. Werden die Zulassungen welche im deutschen Fahrzeugbrief aufgeschrieben sind so auch im schweizerischen Fahrzeugschein stehen?

Danke schon mal im voraus für etwaige Anworten, Tipps und Tricks.


Mit freundlichen Grüssen
Adi
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Blade
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Beitrag von Blade »

Hallo & willkommen!

Ich habe gerade vor ein paar Wochen ein 1993 HZJ75 pickup mit Wohnkabine in D gekauft und importiert. Ich werde sobald die ganze MFK Sache über die Bühne ist einen ausführlichen Bericht darüber erstellen. Also der Import selber ist eine einfache Sache, ging insgesamt ca. 2h und dann war ich damit schon richtung Grenze, dort nochmals 15min, Geld auf den Tisch und schon war ich damit in der Schweiz. Das ist das kleinste Problem.

MFK... lass dir schon mal sagen: eine grössere Mafia hast du im Ausland nicht erlebt. Es gibt kein schwarz weiss, du bist vollkommen auf die Gunst des Experten angewiesen, jenachdem ob er letzte Nacht Krach mit der Frau hatte oder nicht. Weil dir gestern Jemand bei der MFK sagte es geht, heisst das noch nichts! Das schon vorab...

Ich gehen bald meinen Toyo prüfen, jedoch habe ich schon mehrfach grünes Licht bekommen.

Betreffend deinen Fragen:

- Auflasten: das Auto musst du UNBEDINGT in D auflasten lassen! Für wenige Euros kannst du den Wisch besorgen bzw. auflasten lassen. Sonst könnte man meine deutschen Papiere brauchen. Mein HZJ wurde auf 3.5t aufgelastet. Aber ich habe die OME Schwer eingebaut, das muss soweit ich weiss schon sein!
Damit wurde das Auto hier 1:1 so akzeptiert bzw. wird mit 3.5t eingetragen, MFK hat es mir schon mehrfach bestätigt.
Falls du ein >1996 Auto hast, musst du aufpassen, da sie davon die Stammdaten haben und dort steht 3t! Wird also abgelastet! Da meiner von 1993 ist, wird es ein Typenschein X sein, sie haben keine Daten dazu ausser denen, die ich ihnen mit dem deutschen Fahrzeugpapier liefere.
Späteres Auflasten ist möglich, aber musst mit hohen Kosten (5-10k) beim DTC (rechte Hand der Mafia MFK) rechnen. Böhlen ist gerade den 78er am Auflasten. Der 75er will er nur wenn sich mehr Leute melden, OBWOHL ich ihm jetzt die Papiere vom BJ75 besorgt habe, die offiziel von Toyota CH dazumal auf 3.5t zugelassen wurden. Er wusste das nicht einmal. Ich habe alles in die Wege geleitet und er MÜSSTE die mittlerweile haben. So dass es billiger werden sollte den HZJ75 aufzulasten. Aber wie gesagt, er will sicher paar Kunden mehr um sich die sicher 3-8k Franken zu teilen. Von dem her: in D auflasten wenn's geht!

Bullbar: muss weg! Ist ab diesem Jahr illegal, egal ob sie bereits in D oder CH eingetragen wurde, gibt keine Diskussionen

Abgas: falls es von <1996 ist, musst du wichtige Sachen beachten!!! Sonst heisst es DTC für 4k

Sitze hinten: nicht mehr möglich seit 1.1.2010! Ab diesem Jahr musst du Sicherheitsgurte hinten einbauen und vom DTC prüfen lassen, was ein paar 1000Fr. kostet! Wird kaum Jeman dmachen! Vorher war es möglich wenn du die Gurte auf den Rahmen gezogen hast bzw. ein visueller Check war genug. Jetzt nur sehr teuer und sozusagen nicht möglich. Kannst du also vergessen.
Plätze vorne: kommt drauf an was der Importeuer dazu angibt. Du musst für den 3ten Platz Gurte installieren und die müssen an original Gurtschraubenpunkte fixiert werden. Falls du was selber bastelst = DTC = $$$$. Dazu kommt, ich weiss nicht ob sie nen Beckengurt für den 3ten Platz akzeptieren würden.
Falls es das nie original gab, wird es sicher schwierig! Falls es das mal gab, kann man so argumentieren bzw. kannst es so beweisen.

Wohnkabine - bis jetzt hat mir NIEMAND sowas gesagt! Sie haben alle bis jetzt gesagt, dass es so prüfbar ist solange es gut angemacht ist und gut fixiert ist. Also z.B. keine M6 Schraubne um die Wohnkabine zu fixieren etc.
Du siehst, jede MFK ist anders! Die, die ich gefragt habe haben NIX von der Pritsche erwähnt (wissen die doch nicht einmal, dass es sowas gab) bzw. haben gesagt die Wohnkabine ist ok.
Das Auto war so in D geprüft und ist abgenommen, also wird es hier auch so abgenommen.

Pneu - Gilt auch für die Räder... bei mir auch die ganz grossen Räder. Ist so im Ausweis, wird so übernommen.

Bei Abgas, Lärm, Bullbars, Gurte, Zusatzscheinwerfer verstehen sie keinen Spass.

Mehr kann ich dir in ein paar Wochen sagen, dann hab ich auf schwarz und weiss was ihnen nicht gepasst hat!

Gruss
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adifloater
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Beitrag von adifloater »

Hallo Blade


Danke für die superschnellen Antworten! Ist einfach ein super Forum hier...

Mein zukünftiger HZJ 75 ist am 15.1.1996 zugelassen worden. Weisst du eventuell ob der dann auch noch den Typenschein X bekommt oder ob die MFK mir den auch auf 3t ablasten wird?

Bei meinem ist anscheinend ein "Heavy Duty Originalfahrwerk mit den schweren Holländischen Achsen" verbaut. Weiss zwar nicht was das genau heisst und ob ich diese Kombi auf 3,5t aufgelastet kriege. Auf 3,15t wurde er aber ja schon aufgelastet. Weiss da jemand Bescheid? Brauche ich für die 3,5t auflastung in D ein OME oder geht das mit meinem Originalfahrwerk?

Das mit dem Bullbar wird bei meinem auch ein Problem. Weisst du ob ich da eine Originalstossstange montieren muss oder ob da "was ähnliches ohne Bügel" reicht?

Von wegen Abgastest hat der von der MFK nichts spezielles erwähnt. Anscheinend reicht der "normale" Abgastest für die MFK. Werd aber wohl sicherheitshalber nochmal anrufen.

Wegen den Sitzplätzen in der Fahrerkabine: Der HZJ75 wurde ja original mit der 2er Beifahrersitzbank ausgeliefert. Der Böhlen hat anscheinend noch solche Sitze bei sich rumstehen. Von daher sollte das wohl gehen. Weiss jemand ob ich die aber auch schon in D so eingetragen bekomme und wie das geht?

Wegen den Sitzplätzen in der Wohnkabine: Weisst du ob die MFK die Sitzplätze übernehmen würde, falls sie schon in D eingetragen wurden? Hat da jemand Erfahrung ob ich dies in D ohne Probleme eingetragen bekomme? Wer hat zusätzliche Sitzplätze in seiner Wohnkabine eingetragen, was sind da die auflagen in D (Gurten, Sitzbank ausrichtung, ...)

Zur Wohnkabine: In meinem deutschen Fahrzeugbrief sind eben beide Varianten eingetragen, LKW und Wohnmobil. Von daher vieleicht die "Doppelabnahme". Wie war deiner in D angemeldet?

Was hast du für Reifendimensionen eingetragen? Wie kann man die in D eintragen lassen? Übernimmt der MFK auch die montierten Felgen?


Danke schonmals für die vielen Antworten.


Greetz
Adi
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Blade
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Beitrag von Blade »

Da musst du hier schauen wer so ein Fahrwerk hat und ob es Jemand auf 3.5t eingetragen hat? Die OME schwer wurden schon oft auf 3.5t aufgelastet und kann man in D einfach auflasten lassen...

Du musst einfach ne Stossstange OHNE Bullbar haben! Entweder abflexen oder ne andere Stossstange drauf. Die ORB's hier gibt es normal mit schraubbarer Bullbar wie sie Adi aus Meikirch hat. Mein Verkäufer hat mir eine originale mitgegeben. Die bekommst überall. Böhlen hätte auch noch eine für 80Fr. oder so.

Ja, ab 1996 ist es kein Problem, denke das Übergangsdatum war 1.1.1996. Toyota Safenwil kann dir da ne Bestätigung schicken. Kontakt hab ich sonst. Herr Ernst ist SEHR freundlich und hilfsbereit! (selber ein Fan dieser Autos bzw. Besitzer)
Aber mit Typenschein X wird sicher nix, da es dieses Auto ab 1996 in der CH gab!

Also wenn es sowas hier gab (sonst mit Herrn Ernst Safenwil sprechen), dann solltest du das hier auch prüfen können! Es muss einfach 1:1 so sein wie es früher war, mit den Gurten etc. Denke Herr Ernst kann dir das genau erklären und ggf. Unterlagen dazu schicken. Es geht vorallem um die Gurte, die müssen 100% korrekt verbaut sein! Der Rest ist ihnen eher egal...

Nein... MFK hat mir definitiv bestätigt, dass sie nicht mehr prüfbar sein werden (hab es abgeklärt, da ich 2 Sitze hinten hatte und diese auch eintragen wollte) bzw. nur vom DTC abgenommen werden. Aber irgendwas war noch, deswegen hab ich dann nicht mehr so gestresst mit dem Auto ende 2009 prüfen. Ich muss in meinen Mails in der Arbeit nachschauen wieso ich es dann aufgab. Es war glaub noch was anderes, dass das prüfen der Sitze in der Kabine unmöglich machten. Dazu kommt, falls du kein Durchgang zur Kabine hast, musst du eine Alarmanlage einbauen, damit der Fahrer sieht, wenn die hinten anhalten wollten (Herzinfarkt oder weiss der Gucker war). Aber das Problem war soweit ich mich erinnere die Kabine selber, es sind härtere Auflagen zu erfüllen... gucke das morgen mal nach...

Bei mir steht auch LKW und Wohnmobil. Aber LKW ist nur weil der Vorbesitzer damit Steuern sparen wollte! Du kannst in D so ein Auto als LKW laufen lassen und zahlst viel weniger Steuern. Nicht weil es ne Pritsche hat. Ein normaler HZJ75 kannst du auch als LKW dort eintragen lassen wenn du die Fenster zutust etc.
Bei meinem steht auch Wohnmobil und LKW...

Ich habe 285/75R16 eingetragen aber auch 255/85R16.

Ich kann dir erst in ein paar Wochen sagen ob alles 100% geklappt hat, aber ich bekam mehrmals das ok von ganz oben (alle Unterlagen gezeigt etc.), hoffe also, dass es nicht mehr all zu grosse "ops" geben wird...
Mir war vorallem die Auflastung wichtig...
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adifloater
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Beitrag von adifloater »

Danke Blade


Werde gleich morgen mal bei Herr Ernst anrufen. Hatte schon mal mit ihm telefoniert, aber da war ich noch in der "Vorabklährungsphase".

Das mit den Sitzen in der Wohnkabine ist mal wieder typische schweizer Bürokratie. Wenn ich dich richtig verstanden habe waren die bei dir in D eingetragen und die MFK will das nicht akzeptieren?

Viel Glück bei deiner MFK, halt mich doch bitte auf dem laufenden.


Greetz
Adi
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George
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Beitrag von George »

Aber mit Typenschein X wird sicher nix, da es dieses Auto ab 1996 in der CH gab!
Nein, jedes Fahrzeug, dass aus dem Ausland importiert wird, kriegt Typenschein X.
Jedenfalls meine beiden 78er aus D laufen beide mit X, obschon baugleich (Ausser Wegfahrsperre) mit denen, die offiziell in der Schweiz verkauft wurden.

Gruss

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Blade
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Beitrag von Blade »

Adi - nein, meine waren nicht eingetragen, aber das mit den Gurten nehmen sie sehr ernst! Ich gucke morgen nach was das Killerkriterium war... aber ist alles ne Kostenfrage! (DTC... es geht bei uns immer um $$$, dann ist alles möglich)

George - wenn du ein Auto importierst, von dem es hier nen Typenschein gibt, wird der mit Hilfe dieses Typenscheines geprüft. Eventuell hattest du ne Version, die es so hier nicht gab oder sie haben es nicht geschnallt, dass Toyota das hier so verkauft hat, aber im Normalfall gibt es bei bekannten Autos kein Typenschein. Toyota Schweiz kann ihnen alle Angaben liefern bzw. ihre Typenprüfung zeigen. Da hattest du Glück! In diesem Falle sich bei der MFK blöd stellen und von nix wissen! Sie sollen selber gucken ob es dieses Auto gab...
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adifloater
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Beitrag von adifloater »

Hallo George


Waren deine HZJ's auch schon in D aufgelastet? Wurde bei dir das Gewicht, trotz schweizerischen Papieren, beibehalten?

Was für Auswirkungen hat das X im Typenschein? Hab mal gehört das sich unter anderem mit dem X einfacher Fahrwerksmodifikationen eintragen lassen. Auch eine Rahmenverlängerung sei mit dem X Schein einfacher zu prüfen. Stimmt das?

Musstest du für deine HZJ's noch spezielle Abgastest machen lassen?


Grüsse
Adi
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George
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Beitrag von George »

George - wenn du ein Auto importierst, von dem es hier nen Typenschein gibt, wird der mit Hilfe dieses Typenscheines geprüft. Eventuell hattest du ne Version, die es so hier nicht gab oder sie haben es nicht geschnallt, dass Toyota das hier so verkauft hat, aber im Normalfall gibt es bei bekannten Autos kein Typenschein.

Klar nehmen die die Angaben/Daten von Toyota Schweiz, schliesslich wollen sie auch eine Uebereinstimmungsbescheinigung.
Aber im Fahrzeugausweis steht trotzdem Typenschein X.
Im Ersten stand lustigerweise: 03TA3 53 X
Waren deine HZJ's auch schon in D aufgelastet? Wurde bei dir das Gewicht, trotz schweizerischen Papieren, beibehalten?
Die hatten dasselbe Gesamtgewicht von 3200kg wie die Schweizer Modelle.
Was für Auswirkungen hat das X im Typenschein? Hab mal gehört das sich unter anderem mit dem X einfacher Fahrwerksmodifikationen eintragen lassen. Auch eine Rahmenverlängerung sei mit dem X Schein einfacher zu prüfen. Stimmt das?
Das wurde schon in diesem Thread oder anderswo diskutiert > bitte suchen. Ich muss jetzt ins Bettchen, Morgen ist der Teufel los.

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Blade
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Beitrag von Blade »

Hallo

Hab wegen den Sitzen nachgeschaut. Ich bekam dazumal folgende Antwort:

"Die Beiden Sitze hinten können seit dem März 2009 nicht mehr bewilligt werden (auch nicht mit Gurten)."

Ich habe 2 so seitliche Sitze hinten. Das Punkt war, dass ab 1.1.2010 alle Längsbänke (hinteren originalen seitlichen Sitze wie in manchen HZJ üblich) Gurtpflicht bekommen.
Bis 31.12.2009 konnte man das einfach so machen, dass du den Gurt auf originale Gurtpunkte installierst und sie das ganze visuell anschauen und gut ist.
Ab 1.1.2010 ist auch dies nicht mehr möglich. Da wird nur noch der DTC akzeptiert!

Meine nicht originalen Sitze hinten sind ab März 2009 nicht mehr ohne DTC prüfbar.

Es wird jedes Jahr überall schwieriger und immer häufiger heisst es DTC. Die wollen einfach möglichst immer weniger Verantwortung übernehmen, der Staat verdient natürlich prächtig wenn man sogar am Schluss für nen Pneuwechsel ein DTC Gutachten braucht und die Grünen freuts...
Jetzt kommt scheinbar in Bern eine üble 30% oder sowas Zusatzsteuer auf uns zu wenn man ältere Autos fährt. Kollege hat was erzählt, bei mir in Solothurn habe ich sowas noch nicht gelesen. Der schwefelfreie Diesel (für euro 5&höher) wird wie ich hörte scheinbar auch nicht der Segen für diese alten Dieselpumpen sein etc etc. Schöne neue Welt! :)
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George
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Beitrag von George »

Jetzt kommt scheinbar in Bern eine üble 30% oder sowas Zusatzsteuer auf uns zu wenn man ältere Autos fährt. Kollege hat was erzählt
Ja, mit der Steuerrechnung für dieses Jahr ist ein Vorankündung für die Steuern ab 2011 gekommen:
Neu immatrikulierte Fahrzeuge werden im Kanton Bern ab 2011 nach Energieeffizienz-Kategorie besteuert.
Kat A= -80% Rabatt
Kat B= -20% Rabatt
Kat C= Normalsteuer
Kat D= Normalsteuer
Kat E= +20% Zuschlag
Kat F= +40% Zuschlag
Kat G= +60% Zuschlag
Der steuerrabatt erhält man von der 1. Inverkehrsetzung für 3 Jahre, der Steuerzuschlag wird natürlich zeitlich umbegrenzt erhoben.
Für 20-jährige Fahrzeuge wird ein Zuschlag von 30% erhoben. (ausgenommen Veteranenfahrzeuge)
Wenn ich alles richtig verstanden habe, ändert sich für Altfahrzeuge bis 20-jährig nichts, teuer wirds ab 20 Jahren bis das Fahrzeug mit 30 den Veteraneneintrag erhält.
Mit diesem Besteuerungsmodell kann ich leben, solange nicht Fahrverbote wie in D für Altfahrzeuge dazukommen.
Auf jeden Fall sind das über alles gesehen wieder versteckte Steuererhöhungen.:twisted:

Gruss

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Fennec
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Beitrag von Fennec »

hoi adi

hier ein link vom stva zürich:

http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/ ... chnik.html

interessant für dich sind sicher die merkblätter für leichter wohmotorwagen und selbstimport.

diese merkblätter sind zwar vom kt zürich, die gesetzliche grundlage ist aber in der ganzen schweiz dieselbe.

meine erfahrung mit der mfk: abklärungen persöhnlich beim hallenchef machen und am ende schriftlich bestätigen! falls es dann beim vorführen probleme gibt, beim hallenchef vorstellig werden und in ruhe klären.

die leute machen auch nur ihren job und da ist schon einiges gesindel unterwegs, dass den experten auf die nerven geht. also immer freundlich bleiben und einen sympatischen eindruck hinterlassen :D

gruss ralph

ps: cooler reiseblog. war vor 2 jahren auch in der gegend unterwegs
Ich fahr Geländewagen und kein SUV.
Land Rover gets you there, Land Cruiser brings you back;-)

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adifloater
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Beitrag von adifloater »

hoi ralph


danke für den link, ist sehr aufschlussreich.

werd mich dann mal beim MFK Hallenchef schlau machen...


liebe grüsse
adi
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