pro allrad Mitglieder Kontaktsuche

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
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sportbiber
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Registriert: Sa 29. Dez 2001, 17:09

Beitrag von sportbiber »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Es gibt Neues auf der Prollrad-Seite. Sehr viel Text über die Ungerechtigkeiten der deutschen Rechtssprechung und dann ein kurzes Fazit: Es ist vorbei.

Ärgerlich für alle, die 2010 noch mal 60 Euro zahlen dürfen, vorausgesetzt der Verein löst sich nicht schnell selbst auf.

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landcruiser
Beiträge: 16014
Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14

Beitrag von landcruiser »

Das hätte dann bedeutet:

Wenn pro allrad bereits im September 2009 von der Entscheidung gewusst hat (wovon man ausgehen muss) und sie hätten es den Mitgliedern pflichtgemäß sofort mitgeteilt, hätten sie damit rechnen müssen, dass die Mitglieder dies zum Anlaß nehmen fristgerecht zum 31.12.2009 zu kündigen?

Wenn es so gewesen sein sollte wäre das nicht unbedingt ein fairer Zug gewesen.

Aber in dieser Situation wird sich der Verein sicher überlegen, eine Regelung für enttäuschte Mitglieder zu finden.

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Timo
Beiträge: 2389
Registriert: Fr 8. Jun 2001, 09:45

Beitrag von Timo »

Automane hat geschrieben:Hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des Art 14 Abs 1 GG ist die Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig (§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG).


Allein dieser Teil des Nichtannahme-Beschlusses war zu erwarten und hat mich nicht überrascht. Es handelt sich beim Kfz-SteuerG um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums iSd Art 14 I 2 GG und nicht um eine Enteignung gemäß Art 14 III GG, auch wenn man dies so empfinden mag.

das ist denn wohl echt dumm gelaufen - doch wer lastet denn seinen 2.9 tonner ab, solange sich das verfahren noch in der schwebe befindet. -

war das jetzt eine Angelegenheit, die von proallrad "betreut" wurde, oder ein davon unabhängiges verfahren?


Eigentlich ist es ja nun müßig, dies nochmal zu erklären, aber sei es drum: die Ablastung des J73 im Dez. 04 sollte, und das war absolut folgerichtig, die Finanzverwaltung zwingen, sich mit Kfz-Steuer neu zu beschäftigen und hat infolgedessen den Musterprozeß von Proallrad erst initiiert.
ABSOLUT. LC HJ60 - when in doubt, floor it !
&
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Nordlicht
Beiträge: 233
Registriert: Do 11. Apr 2002, 23:02
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Beitrag von Nordlicht »

Es sind noch Verfahren von ADAC und Reisemobilunion beim BFH
die sich gegen die rückwirkende Änderung der Womosteuer richtet .Für die SoKfz WOMO von uns die Einspruch eingelegt haben besteht also weiterhin etwas Hoffnung.

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sportbiber
Beiträge: 464
Registriert: Sa 29. Dez 2001, 17:09

Beitrag von sportbiber »

Oh Mann, das klang alles im September (!) noch ganz anders:
http://forum.buschtaxi.org/pro-allrad-a ... ht=#337819

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Gerard
Beiträge: 1311
Registriert: Mi 4. Jul 2001, 18:20
Wohnort: Landsberg / Bayern

Beitrag von Gerard »

Zur Info an die hier mitlesenden PA-Mitglieder, heute nacht wurde im PA-Forum massiv die Lösch-Taste benutzt. :shock: :shock:
Wer in letzter zeit gepostet hat und sein Beitrag ihm wichtig war, sollte vielleicht mal nachschauen.

Grüße, Gerhard

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Rogforcruise
Beiträge: 979
Registriert: Do 9. Aug 2001, 21:31
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Beitrag von Rogforcruise »

....was für mich ja wieder ein Mosaiksteinchen mehr in der Geschichte dieses Vereins ist.
Aber hier immer einen auf "Allgemeinwohl" machen :evil:

Wie auch immer jetzt die Antwort von Pro-allrad lauten mag...

Gruß
Roger                                            
LandCruiser (er-)fahren seit ´92
...sind Engel eigentlich Geflügel...?

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Onkelchen
Landfrau
Beiträge: 15770
Registriert: So 21. Sep 2003, 18:52
Wohnort: BaWü, ganz am Rand

Beitrag von Onkelchen »

Mehrfachpostings mit teilw. irrealen Inhalten würde Netzi hier auch bereinigen.

Ohne, dass man ihm irgendetwas vorzuwerfen hätte.

Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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Gerard
Beiträge: 1311
Registriert: Mi 4. Jul 2001, 18:20
Wohnort: Landsberg / Bayern

Beitrag von Gerard »

@Onkelchen
teilw. irreale Behauptungen ???
Um das zu klären, werde ich mich per PN bei dir melden

Grüße, Gerhard

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xita55
Beiträge: 36
Registriert: Fr 20. Jan 2006, 16:58

Beitrag von xita55 »

sportbiber hat geschrieben:Es gibt Neues auf der Prollrad-Seite. Sehr viel Text über die Ungerechtigkeiten der deutschen Rechtssprechung und dann ein kurzes Fazit: Es ist vorbei.

Ärgerlich für alle, die 2010 noch mal 60 Euro zahlen dürfen, vorausgesetzt der Verein löst sich nicht schnell selbst auf.



Den Beitrag habe ich ja pünktlich bezahlt.
Meine Kündigung mit Rückschein habe ich zum Glück durch.

An der Mitgliederversammlung zur Auflösungsveranstaltung am 18. September 2010 in Schwalmtal-Rainrod (Hessen) kann ich aus familiären Gründen leider nicht teilnehmen.

Was müssen die 2010er Mitglieder noch bezahlen ?

Was haben diese Mitglieder und die Mitglieder 2011 nach der Auflösung noch Unangenehmes zu erwarten ?
xita55

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netzmeister
Administrator
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Registriert: Di 12. Jan 1999, 02:00
Wohnort: 76356 Weingarten
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Beitrag von netzmeister »

Mitgliederversammlung zur Auflösungsveranstaltung am 18. September 2010

Wird der Verein also wirklich aufgelöst? Wer hat die Sitzung einberufen?
Nächstes Buschtaxi-Treffen: 6.-8. September 2024
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Angela
Beiträge: 14458
Registriert: Fr 14. Nov 2003, 00:16

Beitrag von Angela »

§12 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins erfordert eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder, einer zu diesem Zweck ausdrücklich einberufenen letzten Mitgliederversammlung. Bei Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an eine gemeinnützige Institution, die auf der Mitgliedsversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitgliedern zu bestimmen ist.


na da bin ich aber mal gespannt 8)

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Buschloewin
Beiträge: 1437
Registriert: Do 31. Jan 2002, 18:08
Wohnort: Bayern

Beitrag von Buschloewin »

Bei Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an eine gemeinnützige Institution, die auf der Mitgliedsversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitgliedern zu bestimmen ist.


Wie wär's mit Rückzahlung des Beitrages an die Mitglieder, die ihn 2010 noch unnötig bezahlen mussten?

Kann leider nicht zu dieser Versammlung fahren...
Toyota HZJ 78
"LandCruiser fahren kann man nicht beschreiben, man muss es erleben!"
"Einen LandCruiser verkauft man nicht, einen LandCruiser vererbt man!"

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landcruiser
Beiträge: 16014
Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14

Beitrag von landcruiser »

Wenn ich dort Mitglied wäre, würde ich mich eher fragen wieviel ich noch nachschießen darf damit ev. bestehende Verbindlickeiten noch bezahlt werden können.

Mich würde, falls ich je Mitglied gewesen wäre, auch brennend interessieren wo die - vermutlich vage hochgerechnete - Million an Mitgliedsbeiträgen wohl so geblieben ist.

Wenn ich Mitglied wäre, hätte ich da so einige Phantasien ... :aetsch:

Aber sicher ist da alles ordnungsgemäß gelaufen und es wurde alles sauber abgerechet und es gibt eine saubere Kassenführung mit unabhängigen Prüfern und zeitnahen Kassenprüfungen mit allen Belegen, die allen Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung steht.

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bandeirante
Beiträge: 4771
Registriert: Di 23. Apr 2002, 14:46
Wohnort: Südhessen und Mbatovi

Beitrag von bandeirante »

Bei Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an eine gemeinnützige Institution, die auf der Mitgliedsversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitgliedern zu bestimmen ist.


Bekommen wir bis zum 18. 09. 2010 einen Buschtaxi e.V. zusammen? Nur so als Idee ...

Grüsse Axel O.
Der Weg ist das Ziel

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Puiser
Beiträge: 141
Registriert: So 28. Dez 2003, 01:23
Wohnort: Bergisch Gladbach
Kontaktdaten:

Beitrag von Puiser »

Die Vereinsmitglieder müssen nix nachschießen. Uwes "Sorge" ist da nicht berechtigt.

Was die Vereinsmitglieder machen sollten, ist Satzung lesen. Da steht nämlich drin, was im Zweifel wie zu regeln ist. Insoweit die Satzung nix sagt, gilt der dürftige Gesetzestext.

In jedem Fall sollte man, wenn man eine schlechte Vorstandsarbeit vermutet, die Entlastung des Vorstandes verweigern. Sofern die überhaupt auf der Tagesordnung steht. Entlastung bedeutet Verzicht des Vereins - der Mitglieder - auf etwaige jetzt nicht absehbare Schadenersatzansprüche gegen die Vorstandsmitglieder. Keine Entlastung = kein Anspruchsverzicht. Ob es Schadenersatzansprüche überhaupt gibt, ist eine davon zu unterscheidende Frage.

Was für die Mitglieder von Interesse sein dürfte, ist eine Einsicht in die Verträge mit dem Düsseldorfer Anwaltsbüro. Denn dahin dürfte die ganze Kohle geflossen sein. Da wäre dann der Kassenprüfer auch zu befragen, was er denn so festgestellt hat.

Im übrigen gilt, daß die Beitragspflicht streng formal an die Mitgliedszeit gekoppelt ist. Der Beitrag 2010 ist wohl zu bezahlen, es sei denn, es gäbe eine pro rata temporis - Regelung in der Satzung und der Verein löst sich unterjährig auf. Dann wird der Beitrag nur anteilig fällig.

Übrigens, der Fahrer des grünen HZJ 79, der immer in Bensberg an der Frankenforster Straße auf dem Wellpappe-Fabrik-Parkplatz neben dem Aldi-Parkplatz steht, hat seine Pro-Allrad-Beschriftung schon entfernt. Das Auto sieht richtig gut aus. ;-)

Gruß!

Andreas
Wie immer viele Grüße!

Andreas

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