Die Vereinsmitglieder müssen nix nachschießen. Uwes "Sorge" ist da nicht berechtigt.
Was die Vereinsmitglieder machen sollten, ist Satzung lesen. Da steht nämlich drin, was im Zweifel wie zu regeln ist. Insoweit die Satzung nix sagt, gilt der dürftige Gesetzestext.
In jedem Fall sollte man, wenn man eine schlechte Vorstandsarbeit vermutet, die Entlastung des Vorstandes verweigern. Sofern die überhaupt auf der Tagesordnung steht. Entlastung bedeutet Verzicht des Vereins - der Mitglieder - auf etwaige jetzt nicht absehbare Schadenersatzansprüche gegen die Vorstandsmitglieder. Keine Entlastung = kein Anspruchsverzicht. Ob es Schadenersatzansprüche überhaupt gibt, ist eine davon zu unterscheidende Frage.
Was für die Mitglieder von Interesse sein dürfte, ist eine Einsicht in die Verträge mit dem Düsseldorfer Anwaltsbüro. Denn dahin dürfte die ganze Kohle geflossen sein. Da wäre dann der Kassenprüfer auch zu befragen, was er denn so festgestellt hat.
Im übrigen gilt, daß die Beitragspflicht streng formal an die Mitgliedszeit gekoppelt ist. Der Beitrag 2010 ist wohl zu bezahlen, es sei denn, es gäbe eine pro rata temporis - Regelung in der Satzung und der Verein löst sich unterjährig auf. Dann wird der Beitrag nur anteilig fällig.
Übrigens, der Fahrer des grünen HZJ 79, der immer in Bensberg an der Frankenforster Straße auf dem Wellpappe-Fabrik-Parkplatz neben dem Aldi-Parkplatz steht, hat seine Pro-Allrad-Beschriftung schon entfernt. Das Auto sieht richtig gut aus.
Gruß!
Andreas