Gewichtsbesteuerung
Bedeutet das nun, die steuerrechliche Klassifizierung erfolgt nun endgültig ohne Ausnahme als PKW?
Dieses Juristendeutsch verwirrt mich!
Gruß,
Maik
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Chut chon
Maik
Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund.
In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.
Maik
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Re: Gewichtsbesteuerung
Nordlicht hat geschrieben:gerade unter Entscheidungen gesehen
http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html
...schon erstaunlich, dass die Veröffentlichung so schnell geht, wir haben das Urteil noch keine Woche und sind noch in der Analyse bzw. mit dieser gerade fertig.
Ich setze das Urteil http://www.bundesfinanzhof.de/www/entsc ... R6307.html heute oder morgen mit Kommentar online - denn so einfach ist es ersten nicht zu verstehen, zweitens muss man die Rechtsfehler aufzeigen und drittens ist das Urteil ein Fall für Karlsruhe (den "Gang" dahin bereiten wir gerade vor).
Mehr dazu (warum, weshalb, wieso etc.) wenn ich es online gestellt habe.
Gruß Stefan
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- landcruiser
- Beiträge: 16014
- Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14
hier der direkte link:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/press ... se102.html
und hier der Text:
Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen Verkehrsrecht als PKW zu behandeln
- Urteil vom 01.10.08 II R 63/07 -
Mit Urteil vom 1. Oktober 2008 II R 63/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Kombinationskraftwagen unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung nach europäischem Gemeinschaftsrecht kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig Personenkraftwagen sind.
Die Klägerin war Halterin eines "Toyota Typ J7 Landcruiser". Sie hatte das zulässige Gesamtgewicht von ursprünglich 2 805 kg ohne technische Änderungen auf 2 399 kg abgelastet. Das Finanzamt hatte daraufhin das Fahrzeug als Personenkraftwagen (PKW) behandelt und die Kraftfahrzeugsteuer emissionsbezogen nach Hubraum festgesetzt. Die Klägerin war demgegenüber der Auffassung, nach europäischem Gemeinschaftsrecht handele es sich um ein anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das nach Gewicht zu besteuern sei.
Der BFH ist der Klägerin nicht gefolgt. Europäisches Gemeinschaftsrecht, so der BFH, enthalte keine für die Mitgliedstaaten verbindlichen Festlegungen hinsichtlich der Einteilung von Kraftfahrzeugen für die Erhebung von Kraftfahrzeugsteuern und die Einstufung von Kraftfahrzeugen als "PKW". Für die Kraftfahrzeugsteuer sei ein eigener, steuerrechtlicher Begriff des "PKW" maßgeblich Danach müsse die Unterscheidung zwischen PKW und anderen Fahrzeugen i.S.d. KraftStG im Rahmen einer Gesamtwürdigung anhand von Bauart, Ausstattung zur Personenbeförderung und sonstiger Einrichtung des Fahrzeuges, insbesondere zur Beförderung von Gütern, vorgenommen werden. Da Geländewagen wie Kombinationskraftwagen vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert seien und sich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild nicht von einem PKW unterschieden, seien sie kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig PKW.
Dies gelte für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t bereits für die Zeit vor dem 1. Mai 2005, für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bis 30. April 2005 als LKW nach Gewicht zu besteuern gewesen seien, erst ab 1. Mai 2005.
************
Meiner bescheidenen Meinung sind damit die Blütenträume augeträumt.
Ist das die Klage von pro allrad?
siehe hier
http://forum.buschtaxi.org/viewtopic.ph ... highlight=
Dann sollten wir das dort weiter diskutieren, sonst wirds unübersichtlich.
http://www.bundesfinanzhof.de/www/press ... se102.html
und hier der Text:
Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen Verkehrsrecht als PKW zu behandeln
- Urteil vom 01.10.08 II R 63/07 -
Mit Urteil vom 1. Oktober 2008 II R 63/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Kombinationskraftwagen unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung nach europäischem Gemeinschaftsrecht kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig Personenkraftwagen sind.
Die Klägerin war Halterin eines "Toyota Typ J7 Landcruiser". Sie hatte das zulässige Gesamtgewicht von ursprünglich 2 805 kg ohne technische Änderungen auf 2 399 kg abgelastet. Das Finanzamt hatte daraufhin das Fahrzeug als Personenkraftwagen (PKW) behandelt und die Kraftfahrzeugsteuer emissionsbezogen nach Hubraum festgesetzt. Die Klägerin war demgegenüber der Auffassung, nach europäischem Gemeinschaftsrecht handele es sich um ein anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das nach Gewicht zu besteuern sei.
Der BFH ist der Klägerin nicht gefolgt. Europäisches Gemeinschaftsrecht, so der BFH, enthalte keine für die Mitgliedstaaten verbindlichen Festlegungen hinsichtlich der Einteilung von Kraftfahrzeugen für die Erhebung von Kraftfahrzeugsteuern und die Einstufung von Kraftfahrzeugen als "PKW". Für die Kraftfahrzeugsteuer sei ein eigener, steuerrechtlicher Begriff des "PKW" maßgeblich Danach müsse die Unterscheidung zwischen PKW und anderen Fahrzeugen i.S.d. KraftStG im Rahmen einer Gesamtwürdigung anhand von Bauart, Ausstattung zur Personenbeförderung und sonstiger Einrichtung des Fahrzeuges, insbesondere zur Beförderung von Gütern, vorgenommen werden. Da Geländewagen wie Kombinationskraftwagen vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert seien und sich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild nicht von einem PKW unterschieden, seien sie kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig PKW.
Dies gelte für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t bereits für die Zeit vor dem 1. Mai 2005, für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bis 30. April 2005 als LKW nach Gewicht zu besteuern gewesen seien, erst ab 1. Mai 2005.
************
Meiner bescheidenen Meinung sind damit die Blütenträume augeträumt.
Ist das die Klage von pro allrad?
siehe hier
http://forum.buschtaxi.org/viewtopic.ph ... highlight=
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JWD hat geschrieben:Bedeutet das nun, die steuerrechliche Klassifizierung erfolgt nun endgültig ohne Ausnahme als PKW?
Dieses Juristendeutsch verwirrt mich!
Gruß,
Maik
Die Zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind.
:biggrin: Und was nun???
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"Regelmäßig" bedeutet nicht grundsätzlich und somit bleibt die Argumentation exakt nach geltendem KFZ-Steuergesetz.
Viele Grüße
Onkelchen
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Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)
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- DerAustralier
- Beiträge: 12415
- Registriert: Di 18. Jun 2002, 19:21
- Wohnort: Daheim
- Kontaktdaten:
so wie es sich liest wirds nur für die serienmässigen fahrzeuge eng.
die aus-, aufgerüsteten fahrzeuge, unechten wohnmobile und "lkw" werden ja nach wie vor ausgeklammert.
stichwort: tatsächliche beschaffenheit
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Moin Martin!
Tschä - ich bin ja, wie oben bereits erwähnt "juristendeutschtechnisch" unterbelichtet.
Aber diese Formulierung in dem Urteil verstehe sogar ich:
"Da Geländewagen wie Kombinationskraftwagen vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert seien und sich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild nicht von einem PKW unterschieden, seien sie kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig PKW. "
Demnach, und darauf bezog sich mein oben gestellte Frage, gibt es keine Ausnahmen mehr.
Oder doch?
Gruß und schönen Tag,
Maik
Tschä - ich bin ja, wie oben bereits erwähnt "juristendeutschtechnisch" unterbelichtet.
Aber diese Formulierung in dem Urteil verstehe sogar ich:
"Da Geländewagen wie Kombinationskraftwagen vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert seien und sich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild nicht von einem PKW unterschieden, seien sie kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig PKW. "
Demnach, und darauf bezog sich mein oben gestellte Frage, gibt es keine Ausnahmen mehr.
Oder doch?
Gruß und schönen Tag,
Maik
Chut chon
Maik
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JWD hat geschrieben:Oder doch?
Doch.
Lies einfach mal das KFZ-Steuergesetz dazu durch.
Viele Grüße
Onkelchen
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- landcruiser
- Beiträge: 16014
- Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14
Herr laß Hirn vom Himmel fallen, unsere Laienjuristen schlagen wieder gnadenlos zu.
Warum wartet ihr nicht einfach die von Stefan angekündigte Stellungnahme von pro allrad ab sondern eröffnet hier das große Mutmaßen und stellt abenteuerliche Deutungen in den Raum.
Nach den Jahren die es gedauert hat, kommts doch auf ein oder zwei Tage auch nicht mehr an.
Warum wartet ihr nicht einfach die von Stefan angekündigte Stellungnahme von pro allrad ab sondern eröffnet hier das große Mutmaßen und stellt abenteuerliche Deutungen in den Raum.
Nach den Jahren die es gedauert hat, kommts doch auf ein oder zwei Tage auch nicht mehr an.
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Onkelchen hat geschrieben:JWD hat geschrieben:Oder doch?
Lies einfach mal das KFZ-Steuergesetz dazu durch.
Dann bleibt also alles beim alten?
Och Uwe! Laß`uns doch. Ist doch grade so schön spannend
Und da das Urteil bereits seit einer Woche vorliegt, fühl ich mich jetzt schon gefoltert.....
Außerdem plane ich grad meinen Doppelhaushalt 2009/2010 (Du weißt doch warum...) Da zählt jede Minute
Gruß,
Maik
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Re: Gewichtsbesteuerung
Mehr dazu (warum, weshalb, wieso etc.) wenn ich es online gestellt habe.
Gruß Stefan
Aber soviel kann man dazu schon sagen:
Die Urteilsbegründung ist abenteuerlich, völlig an den Haaren herbeigezogen, in sich widersprüchlich, gespickt mit sachlichen Fehlern und dokumentiert ganz eindeutig, daß hier ein politischer Wille durchgesetzt werden soll, und zwar ohne Rücksicht auf Verluste -oder besser- ohne Rücksicht auf die Gesetzeslage.
Das wird man sich so nicht bieten lassen können.
Der Stefan wird das noch genau zerpflücken.
Feldi (ganz im Süden)
"I woid beim IQ dreistellig sei, ned beim G'wicht" (Klaus Eckel)
"Die Wirklichkeit ist ein fortlaufender Prozess, der nicht mehr zu stoppen ist." (Harald Lesch)
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Re: Gewichtsbesteuerung
Feldi hat geschrieben:Aber soviel kann man dazu schon sagen:
Die Urteilsbegründung ist abenteuerlich, völlig an den Haaren herbeigezogen, in sich widersprüchlich, gespickt mit sachlichen Fehlern und dokumentiert ganz eindeutig, daß hier ein politischer Wille durchgesetzt werden soll, und zwar ohne Rücksicht auf Verluste -oder besser- ohne Rücksicht auf die Gesetzeslage.
Das wird man sich so nicht bieten lassen können.
Der Stefan wird das noch genau zerpflücken.
DAS ist noch sehr freundlich ausgedrückt! Was mir alles zu diesen "Richtern" in München einfällt, kann ich gar nicht schreiben...
Das ist kein Urteil, das ist ein Märchen! Aber ein Halloween-Märchen...
....
Hallo Feldi, schön das Du auch hier bist!
ABSOLUT. LC HJ60 - when in doubt, floor it !
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Re: Gewichtsbesteuerung
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Aber soviel kann man dazu schon sagen:
Die Urteilsbegründung ist abenteuerlich, völlig an den Haaren herbeigezogen, in sich widersprüchlich, gespickt mit sachlichen Fehlern und dokumentiert ganz eindeutig, daß hier ein politischer Wille durchgesetzt werden soll, und zwar ohne Rücksicht auf Verluste -oder besser- ohne Rücksicht auf die Gesetzeslage.
Das wird man sich so nicht bieten lassen können.[/color]
Hallo Feldi , Kampfgenosse.
wenn man die verschrobene Denkweise von Steuermufties aus eigener Steuererklärungsarie so kennt, klingt das für eine FAler durchaus logisch.
1. was wollen wir - das Geld und dabei noch Applaus der Stammtischbrüder
2. ich behaupte einfach, das müsste man doch verstehen, dass der Gesetzgeber das so machen muss. Deshalb ist es wurst, ob da Bestandsschutz oder europ. Recht gebeugt und verletzt wird oder dass Rechtsgrundsätze ingnoriert werden, denn der politische Wille zählt.
3. ich machs für den Kläger teuer, dann gibt er schon auf.
Abenteuerlich wäre für die da gewesen, wenn sie dem Fiskus das ganze Geld wieder weggenommen hätten.
Doch weiter oben wird wohl die Luft auch dünner.
Den Rest macht unser Verein.
Bis dahin tschüss.
Aber soviel kann man dazu schon sagen:
Die Urteilsbegründung ist abenteuerlich, völlig an den Haaren herbeigezogen, in sich widersprüchlich, gespickt mit sachlichen Fehlern und dokumentiert ganz eindeutig, daß hier ein politischer Wille durchgesetzt werden soll, und zwar ohne Rücksicht auf Verluste -oder besser- ohne Rücksicht auf die Gesetzeslage.
Das wird man sich so nicht bieten lassen können.[/color]
Hallo Feldi , Kampfgenosse.
wenn man die verschrobene Denkweise von Steuermufties aus eigener Steuererklärungsarie so kennt, klingt das für eine FAler durchaus logisch.
1. was wollen wir - das Geld und dabei noch Applaus der Stammtischbrüder
2. ich behaupte einfach, das müsste man doch verstehen, dass der Gesetzgeber das so machen muss. Deshalb ist es wurst, ob da Bestandsschutz oder europ. Recht gebeugt und verletzt wird oder dass Rechtsgrundsätze ingnoriert werden, denn der politische Wille zählt.
3. ich machs für den Kläger teuer, dann gibt er schon auf.
Abenteuerlich wäre für die da gewesen, wenn sie dem Fiskus das ganze Geld wieder weggenommen hätten.
Doch weiter oben wird wohl die Luft auch dünner.
Den Rest macht unser Verein.
Bis dahin tschüss.
Endlich bin ich ein M1 AF!
Her mit der Steuer!
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Re: Gewichtsbesteuerung
ananta11 hat geschrieben:1. was wollen wir - das Geld und dabei noch Applaus der Stammtischbrüder
2. ich behaupte einfach, das müsste man doch verstehen, dass der Gesetzgeber das so machen muss. Deshalb ist es wurst, ob da Bestandsschutz oder europ. Recht gebeugt und verletzt wird oder dass Rechtsgrundsätze ingnoriert werden, denn der politische Wille zählt.
3. ich machs für den Kläger teuer, dann gibt er schon auf.
Abenteuerlich wäre für die da gewesen, wenn sie dem Fiskus das ganze Geld wieder weggenommen hätten.
1. Ja, es geht um Geld, aber in erster Linie darum, dass einem das Geld nicht zu Unrecht bzw. willkürlich aus der Tasche gezogen wird.
2. Wenn der Gesetzgeber etwas will, dann muss er das auch richtig formulieren. Wenn etwas unklar oder auslegungsbedürftig ist, muss der Rechtsweg beschritten werden.
Es ist überhaupt nicht "Wurscht", wenn der politische Wille unter Missachtung des Gesetzes willkürlich durchgesetzt werden soll!!! Wo kommen wir denn da hin?
3. Wenn der Fiskus zu Unrecht Geld erhalten hat, ist er zur Rückerstattung genauso verpflichtet, wie jeder Bürger, der zu Unrecht Geld vom Staat erhalten hat!!!
Was ist denn das für ein Rechtsverständnis?!
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